Erwerb der Sachkenntnis zur Aufbereitung von Medizinprodukten
Kurs für Praxismitarbeiterinnen ohne Berufsausbildung in einem entsprechenden Medizinalfachberuf
Mit diesem Fortbildungskurs können Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeiter ohne abgeschlossene medizinische Ausbildung die Sachkenntnis zur Aufbereitung und Freigabe von Medizinprodukten erlangen (§8 Abs. 7 i.V.m. §5 Medizinprodukte-Betreiberverordnung MPBetreibV). Voraussetzung ist eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer Zahnarztpraxis. Auszubildende sind zu diesem Kurs nicht zugelassen.
Der gesamte Kurs besteht aus zwei Teilen:
- einer Selbstlernphase sowie
- einem anschließenden Präsenz- und Prüfungstag in der Erfurter Verwaltung der Landeszahnärztekammer Thüringen. An diesem Tag werden alle Kursinhalte nochmals zusammengefasst sowie schriftlich und praktisch geprüft.
Der Kurs kann terminunabhängig gebucht werden. Für die Absolvierung der Selbstlernphase muss jedoch eine Mindestvorlaufzeit von zwölf Wochen vor dem abschließenden Prüfungs- und Präsenztag berücksichtigt werden. Die Termine der Prüfungs- und Präsenztage werden in fortlaufend in der Kursübersicht angeboten.