Gesund beginnt im Mund:
Die Landeszahnärztekammer Thüringen

Die Landeszahnärztekammer Thüringen ist die Berufsvertretung aller Zahnärztinnen und Zahnärzte in Thüringen. Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einer Appobation oder eine Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde, die ihren Beruf in Thüringen ausüben oder ihren Wohnsitz haben, gehören der Kammer als Pflichtmitglieder an.

Die Kammer setzt sich für die gesundheits- und standespolitischen Interessen der mehr als 2.800 Mitglieder ein. Sie überwacht die zahnärztlichen Berufspflichten, regelt und betreibt die Fort- und Weiterbildung der Zahnärzteschaft sowie des Assistenzpersonals und unterstützt den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Zusätzlich berät die Kammer die allgemeine Öffentlichkeit in ihrer Patientenberatungsstelle mit wissenschaftlich gesicherten Informationen und nützlichen Tipps zur Mundgesundheit.

Die Landeszahnärztekammer Thüringen wurde am 23. Mai 1990 gegründet. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts untersteht sie der Aufsicht durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Informationen über die Landeszahnärztekammer in Thüringen

Aufgaben

Die Landeszahnärztekammer Thüringen ist die öffentliche Berufsvertretung aller etwa 2.800 Zahnärzte in Thüringen. Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in Thüringen approbiert sind oder eine Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde besitzen, die ihren Beruf in Thüringen ausüben oder ihren Wohnsitz haben, gehören der Kammer als Pflichtmitglieder an.

Die Landeszahnärztekammer Thüringen wurde am 23. Mai 1990 gegründet. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts untersteht sie der Aufsicht durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF).

Die Aufgaben der Kammer als Interessenvertreter ihrer Mitglieder lt. § 4 des Heilberufegesetzes sind:

  • Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten,
  • Sicherung der Qualität der Berufsausübung,
  • Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung,
  • Fürsorge zugunsten eines gedeihlichen Verhältnisses der Kammerangehörigen untereinander,
  • Durchführung der Berufsausbildung,
  • Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes,
  • die beruflichen Belange des Berufsstandes wahrzunehmen und zu vertreten,
  • auf Ersuchen von Behörden zu einschlägigen Fragen Gutachten zu erstatten,
  • Sachverständige namhaft zu machen,
  • zu Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen.

Die Kammer unterhält für ihre Mitglieder und deren Familienangehörigen ein Versorgungswerk.