Fachsprachenprüfung für ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte

Beantragen Personen mit einem nicht in Deutschland absolvierten Zahnmedizin-Studium eine zahnärztliche Approbation, dann müssen sie die zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Zur Bestätigung dieser notwendigen Sprachkenntnisse legen sie eine Fachsprachenprüfung ab.

Die Landeszahnärztekammer Thüringen führt diese Fachsprachenprüfung durch für Personen, die beim Thüringer Landesverwaltungsamt einen Antrag auf zahnärztliche Approbation eingereicht haben und ihren Hauptwohnsitz in Thüringen oder einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Thüringen haben.

Bitte laden Sie das Anmeldeformular zur Fachsprachenprüfung herunter und füllen Sie dieses vollständig aus:


Ihrem ausgefüllten Anmeldeformular fügen Sie bitte folgende weitere Unterlagen bei:

  • Lebenslauf
  • Kopie eines Zertifikates über die allgemeinen Deutsch-Kenntnisse (mindestens auf dem Sprachniveau B2)
  • Kopie der Eingangsbestätigung über Ihren Antrag auf zahnärztliche Approbation beim Thüringer Landesverwaltungsamt
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes
  • Wohnmeldebescheinigung (Hauptwohnsitz in Thüringen und Bescheinigung nicht älter als 3 Monate) oder Nachweis eines Arbeitsvertrages in Thüringen


Danach senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular bitte zusammen mit den vorgenannten Unterlagen per Briefpost an:

Landeszahnärztekammer Thüringen
Fachsprachenprüfung
Barbarossahof 16
99092 Erfurt

Die Landeszahnärztekammer Thüringen bestätigt Ihnen anschließend den Eingang der Unterlagen und beginnt mit der Prüfung der eingereichten Dokumente.

Nachdem die Kammer diese Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid zur Prüfung mit einem Gebührenbescheid über 550,00 Euro. Diesen Betrag begleichen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen.

Bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin schickt Ihnen die Kammer eine Prüfungseinladung per Briefpost zu. (Bitte verzichten Sie in der Zwischenzeit auf telefonische Nachfragen zum Prüfungstermin.)

Falls Sie nach Erhalt der Einladung den Termin Ihrer Prüfung absagen oder zum Prüfungstermin nicht erscheinen, erstattet Ihnen die Kammer die Verwaltungsgebühr nicht zurück.

Bei Nicht-Bestehen kann die Prüfung so oft wie erforderlich wiederholt werden. Dazu muss jeweils eine erneute Anmeldung zur Fachsprachenprüfung erfolgen. Auch die Verwaltungsgebühr ist jeweils erneut zu entrichten.

Teil 1: Zahnarzt-Patient-Gespräch

Der Prüfungskandidat führt ein Anamnesegespräch mit einem simulierten Patienten, den ein zahnärztliches Mitglied des Prüfungskommission spielt. Hierbei werden Verdachtsdiagnosen formuliert und erläutert. Es werden Vorschläge zur weiteren Diagnostik und Therapie gemacht und dem Patienten die vorgesehenen Behandlungsmaßnahmen erklärt.

Neben dem sicheren Verstehen der Angaben des Patienten steht in diesem Prüfungsteil eine für den Patienten klar verständliche Sprache unter Verwendung möglichst weniger Fremdwörter und zahnmedizinischer Fachtermini im Vordergrund. Der Kandidat darf schriftliche Aufzeichnungen (Notizen) anfertigen.


Teil 2: Schriftlicher Bericht
 
Der Prüfungskandidat trägt die im Zahnarzt-Patient-Gespräch gewonnenen Informationen in einem schriftlichen Arztbericht zusammen.

Dies soll in ganzen Sätzen erfolgen. Der Kandidat darf seine zuvor während des Zahnarzt-Patient-Gesprächs angefertigten Notizen nutzen. Die Dokumentation findet in einem separaten Raum statt.


Teil 3: Zahnarzt-Zahnarzt-Kommunikation

Der Prüfungskandidat gibt die im Zahnarzt-Patient-Gespräch gewonnen Informationen an ein zahnärztliches Mitglied des Prüfungskommission weiter. Die Informationen sollen dabei prägnant dargestellt werden.

Anschließend führt der Kandidat das weitere Gespräch mit dem Prüfer. Zum Schluss werden zahnmedizinische Fachbegriffe abgefragt, die der Prüfungskandidat in deutschsprachigen Bezeichnungen schriftlich auflistet.

Die Mitglieder des Prüfungskommission bewerten die Fachsprachenprüfung nach einem einheitlichen, strukturierten Schema. Sie teilen dem Prüfungskandidaten das Ergebnis unmittelbar nach der Prüfung mit.

    Dr. Axel Eismann

    Vorstandsreferent für Zahnärztliche Weiterbildung

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