Anmeldung bei der Landeszahnärztekammer Thüringen
Gemäß § 2 des Thüringer Heilberufegesetzes werden in der Landeszahnärztekammer Thüringen alle Zahnärztinnen und Zahnärzte als Mitglied geführt, die in Thüringen ihren Beruf ausüben oder (falls nicht berufstätig) hier ihren Wohnsitz haben.
Für eine Anmeldung als neues Mitglied benötigt die Landeszahnärztekammer folgende Unterlagen:
- ausgefüllten Meldebogen
- amtlich beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde
- ggf. amtlich beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde
- ggf. Abmeldung aus der bisherigen (Landes-)Zahnärztekammer
- SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug des Mitgliedsbeitrages)
- ein aktuelles Passbild zur Ausstellung des Zahnarztausweises (Zusendung auch als jpg-Datei per E-Mail möglich)
Als besonderen Service bietet die Kammer kostenfrei die amtliche Beglaubigung der Urkundenkopien direkt in der Geschäftsstelle an.
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