Begabtenförderung
Das Weiterbildungsstipendium
Ein Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen (z.B. EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die SBB koordiniert dessen bundesweite Durchführung. Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben. Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.
Bewerbungsvoraussetzungen
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
- Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden.
oder - Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen.
oder - Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden.
Bewerbung
Die SBB koordiniert das Weiterbildungsstipendium, leitet die Mittel weiter und ist Ansprechpartnerin für die beteiligten Kammern. Die Bewerbung hat folgenden Ablauf:
- Sie klären für sich anhand der o.a. Informationen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen.
- Sie nehmen Kontakt mit der Landeszahnärztekammer Thüringen als zuständige Stelle auf und bekommen anschließend die erforderlichen Unterlagen (Stammblatt, Informationen über Bewerbungsfristen) zugeschickt.
- Sie senden die vollständig ausgefüllten Unterlagen mit den erforderlichen Belegen (Kopie des Prüfungszeugnisses und weitere Unterlagen) zurück an die Landeszahnärztekammer Thüringen,die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Aufnahme.
- Sie erhalten von der zuständigen Stelle das Ergebnis (Zusage oder Absage) per Post.
- Sind Sie zur Förderung ausgewählt worden, erhalten Sie von der SBB per E-Mail einen Zugang zum Online-Portal der SBB, indem Sie Ihre persönlichen Daten vervollständigen.
- Sobald Sie die Daten im Online-Portal vervollständigt haben, können Sie Anträge auf Förderung von Weiterbildungen bei Landeszahnärztekammer Thüringen einreichen.
Zeitraum und Umfang der Förderung
Die Begabtenförderung ist auf drei Jahre befristet, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zur Zeit beträgt die Förderung pro Jahr 1.700 Euro. Ein Eigenanteil von 20 Prozent, höchstens jedoch 180 Euro, ist zu tragen.
Dr. Axel Eismann
Vorstandsreferent für die Ausbildung und Aufstiegsfortbildung des Praxispersonals
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