Aufbau und Gliederung der Landeszahnärztekammer Thüringen

Das oberste Organ der Landeszahnärztekammer ist die Kammerversammlung. Sie besteht aus höchstens 50 Mitgliedern und wählt aus ihrer Mitte:

  • ihren Vorsitzenden und zwei Stellvertretende Vorsitzende,
  • den Präsidenten, den Vizepräsidenten und fünf Beisitzer (Vorstand) der Landeszahnärztekammer.

In der Kammer arbeiten Ausschüsse, Arbeitsgruppen und Kommmissionen sowie Themenbeauftragte:

  • Finanzausschuss
  • Satzungsausschuss
  • Ausschuss für alters- und bedarfsgerechte Präventionskonzepte
  • Ausschuss für Praxisführung
  • Röntgenausschuss
  • GOZ- und Patientenberatungsausschuss
  • Schlichtungsausschuss
  • Fortbildungsausschuss
  • Weiterbildungsausschuss
  • Prüfungsausschuss Kieferorthopädie
  • Prüfungsausschuss Oralchirugie
  • Sachverständigenkommission Gleichwertigkeit
  • 3 Prüfungsausschüsse Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
  • 2 Prüfungsausschüsse Zahnmedizinische/r Fachassistent/in
  • Prüfungsausschuss Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in
  • Berufsbildungsausschuss
  • Beauftragter für Gutachterwesen und Schlichtung
  • Beauftragte für Seniorenbetreuung
     

Zur Förderung und Bewahrung der Berufsinteressen und Pflichten ihrer Mitglieder bietet die Landeszahnärztekammer umfangreiche Dienstleistungen und Hilfestellungen an.

Mitglieder wenden sich an die Kammer, wenn sie z. B.:

  • Fragen zum Praxismanagement haben,
  • sich fort- und weiterbilden möchten,
  • Handbücher, Musterverträge und Checklisten zu allen Fragen der zahnärztlichen Berufsausübung benötigen,
  • Hinweise zur Abrechnung nach Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) brauchen,
  • Fragen im Bereich Röntgen- und Strahlenschutz haben,
  • eine Auszubildende suchen, einstellen oder entlassen möchten sowie
  • Streit mit einem Kollegen, Patienten oder Kostenträger haben.

Ulrike Bargfleth

Sekretariat der Geschäftsführung
und des Vorstands

0361 7432-111
0361 7432-150
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