Zahnärztlicher Kinderpass

Jedes neugeborene Baby erhält in Thüringer Geburtskliniken oder Geburtshäusern einen Zahnärztlichen Kinderpass. Damit haben Eltern in Thüringen immer zwei wichtige Dokumente der Gesundheitsfürsorge ihres Kindes gebündelt beisammen: das gelbe ärztliche Kinderuntersuchungsheft und den Zahnärztlichen Kinderpass.

In diesem Pass dokumentieren Zahnärzte und Prophylaxefachkräfte alle Kontrolluntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen in Zahnarztpraxis, Kindergarten und Schule während der ersten Lebensjahre eines Kindes. Zusätzlich zu den zahnmedizinischen Einträgen gibt der Kinderpass auf insgesamt 20 Seiten auch den Eltern wertvolle Gesundheitstipps, beispielsweise zur Zahnputztechnik, zur zahngesunden Ernährung, zur richtigen Zahnpasta oder zum Verhalten bei einem Zahnunfall.

Falls Familien einen Zahnärztlichen Kinderpass verloren haben oder aus anderen Bundesländern nach Thüringen umgezogen sind, können sie den Kinderpass kostenfrei bei Ihrem nächsten Besuch beim betreuenden Hauszahnarzt erhalten. Ersatzweise kann der Pass auch unten auf dieser Seite ausgedruckt oder nachbestellt werden.

  1. Seit dem Sommer 2012 erhält jedes in Thüringer Geburtskliniken oder Geburtshäusern geborene Baby einen Zahnärztlichen Kinderpass. Diesen Pass legen Pflegerinnen und Pfleger der Geburtsstation in das gelbe ärztliche Kinderuntersuchungsheft ein, das alle Neugeborenen deutschlandweit in einer Geburtseinrichtung ebenso automatisch erhalten. Damit haben Eltern in Thüringen immer zwei wichtige Dokumente der Gesundheitsfürsorge ihres Kindes gebündelt beisammen.
  2. Der Zahnärztliche Kinderpass dokumentiert zahnmedizinische Kontrolluntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen in den ersten Lebensjahren eines Kindes: Ab dem ersten Zahnarztbesuch (unmittelbar nach dem Durchbruch des ersten Zahnes) trägt der betreuende Hauszahnarzt alle Kontrollen und mögliche Behandlungen des Kindes in den Pass ein. Zusätzlich dokumentiert auch das Fachpersonal der Gruppenprophylaxe (Patenschaftspraxen von Kindergärten, Zahnärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst der Thüringer Landkreise und Städte, Prophylaxefachkräfte der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Thüringen e.V.) bei vierteljährlichen Besuchen in Kindergärten und Grundschulen die gesetzlich verankerten Vorsorgeleistungen (zum Beispiel eine Versorgung der Zähne mit schützendem Fluorid, Untersuchung, Motivation und Anleitung zur Mundhygiene) sowie ein möglicherweise erhöhtes Kariesrisiko in der Kindereinrichtung.
    Diese Informationen helfen dem Hauszahnarzt, seine halbjährlichen Kontrollen und Behandlungen in der Praxis auf die zwischenzeitlich in Kita und Schule erbrachten Vorsorgeleistungen abzustimmen. Mit dieser gegenseitigen Dokumentation unterstützt die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen die individuelle Betreuung des Kindes durch den Hauszahnarzt.
    Deshalb sollten Eltern den Kinderpass stets zu allen Vorsorgeterminen in Zahnarztpraxis, Kindergarten und Grundschule mitnehmen bzw. mitgeben. Zugleich sollten Erzieher und Lehrer rechtzeitig daran erinnern.
  3. Zusätzlich zu den zahnmedizinischen Einträgen gibt der Kinderpass auf insgesamt 20 Seiten auch den Eltern wertvolle Gesundheitstipps, beispielsweise zur Zahnputztechnik, zur zahngesunden Ernährung, zur richtigen Zahnpasta oder zum Verhalten bei einem Zahnunfall.
  4. Auch andere Bundesländer haben ähnliche Hefte eingeführt, die sich je nach Zielstellung in Form und Inhalt vom Thüringer Kinderpass unterscheiden: Nicht in allen Bundesländern werden die Kinderpässe wie in Thüringen automatisch über die Geburtsstationen ausgegeben, sondern teilweise ausschließlich über Zahnarztpraxen verteilt. Und nicht in allen Bundesländern dient der Kinderpass wie in Thüringen der Kooperation zwischen den niedergelassenen Hauszahnärzten und der Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Grundschulen, sondern ist teilweise eher ein Dokumentationsmittel allein für Hauszahnärzte oder ein Informationsheft für Eltern. Zusätzlich unterstützt in Thüringen auch der ständige fachliche Kontakt zwischen zahnmedizinischen Prophlaxefachkräften und Hebammen die Gesundheitsfürsorge bereits für die Kleinsten.
  5. Veröffentlicht, verteilt und finanziert wird der Zahnärztliche Kinderpass durch die Landeszahnärztekammer Thüringen aus Mitgliedsbeiträgen der etwa 1.900 berufstätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte im Freistaat. Mit Unterstützung der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Thüringen e.V. wurden die Kosten der bisher vier Druckauflagen von der Sparkasse Mittelthüringen und allen Gesetzlichen Krankenkassen in Thüringen zusätzlich gefördert.
  6. Inhaltlich erstellt und weiterentwickelt wurde der Kinderpass durch die Landeszahnärztekammer Thüringen mit Unterstützung der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Thüringen e.V. und des Universitätsklinikums Jena.
  7. Nach Daten des Statistischen Landesamtes wurden in den letzten zehn Jahren insgesamt etwa 172.000 Kinder in Thüringen geboren (zwischen 15.000 und 18.000 jährlich). Entsprechend wurden in den vergangenen zehn Jahren mehr als 170.000 Kinderpässe verteilt.
  8. Alle bisher ausgegebenen Kinderpässe übereinander gestapelt (Dicke etwa 1 Millimeter) würden sogar das höchste Gebäude Thüringens, den JenTower in Jena, überragen.
  9. Bereits zwischen 2010 und 2012 gab es in Thüringen einen kleineren Prophylaxepass. Dieses Heft diente aber noch nicht der gegenseitigen Information zwischen Zahnarzt und Öffentlichem Gesundheitsdienst. Auch wurde dieser frühere Prophylaxepass nicht automatisch an jedes Neugeborene ausgegeben, sondern erst später einzeln über Zahnarztpraxen, Kindergärten und Schulen verteilt.
    Die Erfahrungen zeigten jedoch, dass auf diesem Verteilweg vor allem Familien mit sozialer Benachteiligung oder Migrationshintergrund als besonders wichtige Risikogruppen nicht oder erst zu spät erreicht wurden. Deshalb hat die Thüringer Zahnärzteschaft nach intensiven Gesprächen im Jahr 2012 eine automatische Verteilung des neuen Kinderpasses über Geburtsstationen an alle Neugeborenen erreicht. Dies hilft im Kampf gegen die frühkindliche Karies besonders jenen Kindern, die nicht regelmäßig einen Zahnarzt besuchen.
  10. Seit dem Jahr 2019 enthält auch das gelbe ärztliche Untersuchungsheft einige grundlegende zahnmedizinische Eintragsfelder. Kinderärzte aber können bei ärztlichen Untersuchungen mögliche Fehlentwicklungen der Zähne und Kiefer nicht fachgerecht bewerten. Wichtiges Ziel der Zahnärzteschaft bleibt daher ein gemeinsames Untersuchungsheft für Ärzte und Zahnärzte für die zusammengefasste Dokumentation ärztlicher und zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen und Behandlungsbedarfe. Das hilft Eltern bei der ganzheitlichen Fürsorge zur guten Allgemeingesundheit und Entwicklung des Kindes.
  11. Nach dem 12. Geburtstag eines Kindes endet der Zahnärztliche Kinderpass. Danach dient das übliche Bonusheft für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung zum Nachweis von Zahngesundheitsuntersuchungen.
  12. Falls Familien einenZahnärztlichen Kinderpass verloren haben oder aus anderen Bundesländern nach Thüringen umgezogen sind, können sie den Kinderpass kostenfrei bei Ihrem nächsten Besuch beim betreuenden Hauszahnarzt erhalten. Ersatzweise kann der Pass auch unter www.lzkth.de/kinderpass ausgedruckt oder nachbestellt werden.

Dr. Ralf Kulick

Vorstandsreferent für Fortbildung

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Angela Bellstedt

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