Zahnärztlicher Kinderpass

Wichtige Dokumente der Gesundheitsfürsorge des Kindes

Seit 2012 erhält jedes in Thüringen geborene Baby einen Zahnärztlichen Kinderpass. Diesen Pass legen Mitarbeiter der jeweiligen Geburtseinrichtung in das gelbe ärztliche Kinderuntersuchungsheft ein. Damit haben Eltern in Thüringen immer zwei wichtige Dokumente der Gesundheitsfürsorge ihres Kindes gebündelt beisammen.

Im Pass werden alle zahnmedizinischen Kontrolluntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen eines Kindes ab dem ersten Zahnarztbesuch dokumentiert. Nach dem 12. Geburtstag dient das Bonusheft für Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Nachweis von Zahngesundheitsuntersuchungen.

Dokumentation fördert individuelle Betreuung

Im Zahnärztlichen Kinderpass trägt der betreuende Zahnarzt alle Vorsorge- und Behandlungstermine sowie das Fachpersonal der Gruppenprophylaxe die Besuche in Kindergärten und Grundschulen ein. Mit der gegenseitigen Dokumentation fördern Zahnarzt und Akteure der Gruppenprophylaxe die individuelle Betreuung des Kindes. Regelmäßige Kontrollen und erforderliche Behandlungen in der Praxis werden auf die zwischenzeitlich in Kindergarten und Schule erbrachten Aktionen abgestimmt.

Sorgeberechtigte sollten den Kinderpass stets zu allen Vorsorgeterminen in Zahnarztpraxis, Kindergarten und Grundschule mitnehmen bzw. mitgeben. Zugleich sollten Erzieher und Lehrer rechtzeitig daran erinnern.

Wertvolle Gesundheitstipps

Zusätzlich zu den zahnmedizinischen Einträgen gibt der Kinderpass den Eltern wertvolle Gesundheitstipps, beispielsweise zur Zahnputztechnik, zur zahngesunden Ernährung, zur richtigen Zahnpasta oder zum Verhalten bei einem Zahnunfall.

Inhaltlich erstellt und weiterentwickelt wurde der Kinderpass durch die Landeszahnärztekammer Thüringen in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Thüringen e.V. und dem Universitätsklinikum Jena.

Auch in anderen Bundesländern gibt es Zahnärztliche Kinderpässe, die sich je nach Zielstellung in Form und Inhalt vom Thüringer Kinderpass unterscheiden. Falls Familien aus anderen Bundesländern nach Thüringen umgezogen sind, wird der dort erhaltene Pass auch in Thüringen weitergeführt, um die Behandlungshistorie des Kindes nachvollziehen zu können.

Falls Eltern für ihr Kind keinen Zahnärztlichen Kinderpass erhalten haben, können sie den Pass kostenfrei beim betreuenden Zahnarzt erhalten. Ersatzweise kann der Pass auch hier ausgedruckt oder nachbestellt werden.

Dr. Ralf Kulick

Vorstandsreferent für Prävention

E-Mail senden

Angela Bellstedt

Zahnärztlicher Kinderpass

0361 7432-100
0361 7432-150
E-Mail senden