Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie

Das Gebiet der Oralchirurgie umfasst die orale Medizin und die sich davon ableitende operative Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde im gesamtmedizinischen Kontext.

Weiterbildungsverlauf

  • ein allgemein-zahnärztliches Jahr
  • drei Jahre fachspezifische Weiterbildungszeit, die mindestens ein Klinikjahr enthält

Antrag auf Prüfung und Anerkennung der Gebietsbezeichnung

Nach Beendigung der Weiterbildungszeit stellt der Weiterbildungsassistent einen schriftlichen Antrag an die Landeszahnärztekammer auf Zulassung zur Prüfung sowie auf Anerkennung der Gebietsbezeichnung „Fachzahnarzt für Oralchirurgie“. Antragsberechtigt sind nur Mitglieder der Landeszahnärztekammer Thüringen. Dem Antrag sind beizufügen:

  • eine amtlich beglaubigte Abschrift der Approbationsurkunde oder der Erlaubnis gemäß § 13 Zahnheilkundegesetz, ggf. in Verbindung mit dem Nachweis nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Zahnheilkundegesetz
  • die Zeugnisse oder Bescheinigungen über die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildung
  • die Erklärung, dass der Antragsteller die Prüfung auf Anerkennung der Weiterbildung im jeweiligen Fachgebiet nicht bereits bei einer anderen Stelle beantragt oder zweimal erfolglos absolviert hat

Prüfung

Die Einzelprüfung erfolgt mündlich vor der Prüfungskommission und soll nicht länger als 60 Minuten dauern. Sie beinhaltet:

  1. Vortrag nach vorgegebenen Thema
  2. Prüfungsgespräch (OP-Katalog)

Die erfolgreiche Prüfung wird von der Landeszahnärztekammer Thüringen beurkundet.

Für die Fachzahnarztprüfung erhebt die Kammer Zulassungsgebühren (380,00 Euro) und Prüfungsgebühren (690,00 Euro) gemäß des Gebührenverzeichnisses der Kostensatzung der Landeszahnärztekammer Thüringen.

Dr. Axel Eismann

Vorstandsreferent für Zahnärztliche Weiterbildung

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Antje Schulz

Zahnärztliche Weiterbildung

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