Versorgungswerk

Aktuelle Informationen


 

Der Bundesfinanzhof hat am 31. Mai 2021 zwei Urteile zur Besteuerung von Renten verkündet. Zwar haben beide Kläger – darunter ein Zahnarzt aus Hessen – in ihren konkreten Gerichtsverfahren verloren, dennoch sind beide Urteile auch für die zukünftige Besteuerung von Altersruhegeldern aus dem Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen wichtig.

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Das hinter uns liegende Jahr 2020 war ein Jahr des Ausnahmezustandes und der Überraschungen. Ein winziges Virus hat uns gezeigt, wie verletzlich unsere Gesellschaft und jeder einzelne Mensch sind. In einer Art Ausnahmezustand wurden wirtschaftliche, politische und auch menschliche Grenzen ausgetestet. Da bleibt es eine freudige Überraschung, dass das Versorgungswerk der Thüringer Zahnärzte bisher glimpflich durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie gekommen ist. So endete das Jahr 2020 zwar mit Dämpfern und Rückschlägen, aber grundsätzlich mit einem positiven Ausblick auf 2021. 

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Im Jahr 2021 können Sie 92 Prozent der Beiträge zum Versorgungswerk steuerlich geltend machen. Das maximale steuerliche Abzugsvolumen für Beiträge zur Basisversorgung im Alter beträgt 2021 maximal EUR 23.724,00 (bei Ehegatten EUR 47.448,00). Über den Pflichtbeitrag zum Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen hinaus können Sie auch im laufenden Kalenderjahr 2021 wieder eine freiwillige Mehrzahlung leisten. Insgesamt kann in 2021 ein Jahreshöchstbeitrag von 19.444,00 Euro (Regelpflichtbeitrag zzgl. des maximalen freiwilligen Beitrages) gezahlt werden.

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Die Notwendigkeit einer guten Vorsorgeplanung im Praxis- und Privatleben wird durch die Unsicherheiten und Unwägbarkeiten in der Coronavirus-Pandemie nochmals verstärkt deutlich. Die Oktober-Ausgabe des Thüringer Zahnärzteblattes gab deshalb bereits Hinweise zur finanziellen Vorsorge für Ruhestand, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene. Die folgenden Empfehlungen widmen sich nun der Vorsorge für private Lebenslagen.

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Die anhaltende Coronavirus-Pandemie führt uns wieder die Notwendigkeit einer ausreichenden Vorsorgeplanung im Praxis- und Privatleben vor Augen. Dazu gehören neben einer finanziellen Vorsorge für Alter, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene auch alle persönlichen Regelungen für Situationen, in denen eigenständige Entscheidungen nicht oder nur noch eingeschränkt möglich sind. Die beste Absicherungs- und Vorsorgestrategie hilft jedoch nichts, wenn der Betreffende diese nicht mehr selbst umsetzen kann.

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