Elektronischer Zahnarztausweis (eZA)

Der elektronische Zahnarztausweis (eZA) ist der gesetzlich vorgeschriebene elektronische Heilberufsausweis (eHBA) speziell für Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Der eZA besitzt alle Funktionen des früheren Sichtausweises. Darüber hinaus ist er Voraussetzung für eine persönliche Anmeldung und Nutzung von Anwendungen im Netz der Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens.


Seit 2017 erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte in Thüringen einen elektronischen Zahnarztausweis. Dieser besitzt alle Funktionen des früheren Sichtausweises und verfügt als elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zusätzlich über die technische Möglichkeit zur elektronischen Signatur. Als eines der ersten ausgebenden Bundesländer hatte Thüringen damals eine Vorreiterrolle inne. Andere Kammern ziehen nun unter hohem Zeitdruck und mit viel Aufwand nach.

Das Bundesgesundheitsministerium und die Betreibergesellschaft gematik treiben den Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) im deutschen Gesundheitswesen weiter voran. Bisher erfolgt über die TI der Abgleich von Versichertenstammdaten, das Speichern und Auslesen von Notfalldaten sowie der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Nach und nach wird der eHBA in der Zahnarztpraxis auch für weitere Anwendungen erforderlich sein.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • sichere Kommunikation zwischen allen Akteuren im Medizinwesen (zum Beispiel von Zahnärzten untereinander, zwischen verschiedenen Heilberuflern sowie zwischen Zahnärzten und Körperschaften)
  • Einsehen und Verordnen des elektronischen Medikationsplanes (eMP), eRezept und eVerordnung
  • elektronische Signatur zur rechtsverbindlichen digitalen Unterschrift 
  • Übermitteln elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse.

Zahnärzte können Hersteller ihres Ausweises frei wählen

Kammermitglieder können ihren eHBA nach freier Auswahl eines Dienstleisters bestellen. Nach dem Ausfüllen des Antrages über ein Internet-Formular des Anbieters prüft die in den Bestellverlauf eingebundene Kammerverwaltung die persönlichen Daten und erteilt die Produktionsfreigabe direkt an den Anbieter. Dieser stattet den Ausweis mit den notwendigen Sicherheitsmerkmalen und Zertifikaten aus.

Die Herstellung des Ausweises ist kostenpflichtig. Alle Anbieter unterscheiden sich zwar nur geringfügig im Preis, wesentliche Unterschiede bestehen jedoch in den Vertragslaufzeiten und Zahlungszeiträumen. Die Kammer hat keinen Einfluss auf Konditionen und Preisgestaltung der kommerziellen Dienstleister und ist an deren Einnahmen nicht beteiligt. Sie ermöglicht ihren Mitgliedern jedoch die gleichberechtigte Auswahl und Nutzbarkeit der Anbieter.


Für Anwendungen der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen sowie für die Anmeldung am Abrechnungsportal der KZV Thüringen benötigen Sie einen elektronischen Zahnarztausweis (eZA).

Um die volle Funktionsfähigkeit Ihrer Praxisabläufe ununterbrochen sicherzustellen, beantragen Sie einen neuen eZA bitte rechtzeitig vor Ablauf Ihres derzeitigen Ausweises. Die Landeszahnärztekammer Thüringen informiert Sie etwa 3 bis 4 Monate vor Ablauf Ihres Ausweises per Postbrief. Zwischen Ihrer Beantragung und der Auslieferung Ihres neuen eZA können später 4 bis 6 Wochen liegen.

1. Vorbereitung

Haben sich Änderungen in Ihren persönlichen Daten (zum Beispiel im akademischen Titel, Namen, privater Meldeanschrift) ergeben, die Sie der Landeszahnärztekammer Thüringen bislang nicht mitgeteilt haben? Dann teilen Sie die Änderung bitte vor der Beantragung und Durchführung des PostIdent-Verfahrens an die Mitgliederverwaltung der Kammer mit.

2. Auswahl des Anbieters

Folgende Anbieter sind für die Produktion des eZA zugelassen:

  • SHC (Stolle & Heinz Consultants)
  • D-Trust (Bundesdruckerei)
  • T-Systems (Deutsche Telekom)
  • Medisign

Aus diesen vier Anbietern können Sie einen Anbieter zur Produktion Ihres persönlichen eZA selbstständig wählen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der unterschiedlichen Konditionen der Anbieter:

3. Beantragung über das Antragsportal des ausgewählten Anbieters

Es gibt folgende zwei Möglichkeiten für die Beantragung:

1. Entweder: Sie wählen sich einen Anbieter aus und geben Ihre Bestellung über das Online-Antragsformular des Anbieters auf.

Im jeweiligen Formular wählen Sie dazu bitte die Option „Ohne Antragsschlüssel fortfahren“ bzw. „Ohne Vorbefüllung fortfahren“ aus. Anschließend füllen Sie bitte das Formular mit Ihren persönlichen Daten vollständig aus.

2. Oder: Sie teilen der Landeszahnärztekammer Thüringen über ein Registrierungsformular im persönlichen Internet-Bereich „Meine Kammer“ mit, welchen Anbieter Sie für die Produktion Ihres eZA wünschen.

Danach sendet Ihnen die Kammer per E-Mail einen Internet-Link zum gewählten Antragsportal, in dem Ihr Antrag bereits mit Ihren persönlichen Daten vorbefüllt ist. Sie müssen diese Daten dann nur noch kontrollieren und ggf. ändern.

4. Identifizierung durch das PostIdent-Verfahren

Zur Bearbeitung des Antrages ist es notwendig, das Sie als Person eindeutig identifiziert werden. Eine Legitimation über das PostIdent-Verfahren der Deutschen Post ist zwingend erforderlich.

Bitte gehen Sie mit Ihrem ausgefüllten Antrag und allen weiteren im Antragsverfahren genannten Unterlagen persönlich in eine Filiale der Deutschen Post und lassen Sie dort das Identifikationsverfahren durchführen. Diese Aufgabe müssen Sie persönlich wahrnehmen und können sie nicht an eine andere Person delegieren. Die Post leitet Ihren Antrag mit dem Identifizierungsbeleg an den von Ihnen gewählten Anbieter weiter.

Eine Fern-Legitimation im VideoIdent-Verfahren per Internet ist nicht möglich.

5. Prüfung der Daten und Bestätigung der zahnärztlichen Approbation

Nachdem Ihre Antragsunterlagen bei Ihrem gewünschten Anbieter eingegangen sind, werden diese auf Vollständigkeit geprüft. Bei Unvollständigkeit informiert Sie der Anbieter per E-Mail.

Zugleich übermittelt der Anbieter Ihre im Antrag genannten Daten an die Kammer. Er bittet um Bestätigung dieser Daten, Ihrer Kammermitgliedschaft und Ihrer Approbation als Zahnarzt.

6. Produktion und Versand / Aktivierung und Freischaltung

Die Kammer prüft Ihre Daten und sendet eine Bestätigung an den Anbieter zurück. Damit ist der Ausweis zur Produktion freigegeben und wird durch den Anbieter hergestellt.

Den fertigen Ausweis und einen dazugehörigen PIN-Brief sendet Ihnen der Anbieter getrennt voneinander an Ihre private Meldeanschrift.

Um Ihren eZA nutzen zu können, müssen Sie ihn mithilfe des PIN-Briefes aktivieren und freischalten.


Im Folgenden finden Sie Anleitungen jedes Anbieters, wie Sie beim Aktivieren Ihres eZA (Änderung des Transport-PIN in eine eigene PIN) sowie beim Freischalten Ihres eZA im Portal des Anbieters vorgehen müssen.

Wählen Sie einen Anbieter:


Service-Hotlines der eZA-Anbieter

Die Service-Hotlines der eZA-Anbieter beantworten Ihnen alle Fragen zu:

  • Beantragung Ihres eZA
  • Portal des jeweiligen eZA-Anbieters
  • Freischaltung und Aktivierung Ihres eZA
D-Trust

030 25984050
E-Mail senden

SHC

06251 7026455
E-Mail senden

Medisign

0211 77008390
E-Mail senden

T-Systems

0800 1183307
E-Mail senden


Ansprechpartnerinnen der Landeszahnärztekammer Thüringen

Für Fragen zu:

  • Beantragung Ihres eZA
  • Freischaltung und Aktivierung Ihres eZA
Nicole Sorgler

0361 7432-103
E-Mail senden


Ansprechpartner der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen

Für Fragen zu:

  • Verwendung Ihres eZA am KZV-Abrechnungsportal
  • Verwendung Ihres eZA in der Telematikinfrastruktur
Tina Lensen

0361 6767-166
E-Mail senden

Annette Hintze

0361 6767-116
E-Mail senden


Für Fragen zu:

  • Freischaltung und Aktivierung Ihres eZA
Thomas Neebe

0361 6767-140
E-Mail senden

Martin Steinert

0361 6767-135
E-Mail senden


Welche Funktionen bietet der neue eZA?

Für die meisten Thüringer Zahnärzte ist die gegenwärtig wichtigste Funktion des neuen eZA gewiss die sichere Anmeldung im Abrechnungsportal der KZV Thüringen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie der Kammer im Rahmen des Antragsverfahrens für Ihren künftigen eZA erlauben, ausweisspezifische Daten an die KZV zu übermitteln.

Darüber hinaus besteht schon heute die Möglichkeit, über das Internet beispielsweise gegenüber Behörden oder Versicherungen rechtsgültig zu signieren sowie rechtsverbindliche Geschäfte abzuschließen. Neben den genannten Funktionen behält der neue Zahnarztausweis seine grundlegendste Aufgabe natürlich bei: Als personenbezogener Sichtausweis weist er den Inhaber als Zahnarzt aus.

Welche weiteren Funktionen können hinzukommen?

Der elektronische Zahnarztausweis gilt als künftig verpflichtender elektronischer Heilberufsausweis (eHBA). Mit dem eHBA können Heilberufler die auf der eGK gespeicherten Patientendokumentation einsehen, sofern der Patient diese freigegeben hat.

Unabhängig von den Diensten der Landeszahnärztekammer und KZV lassen sich künftig mit dem eZA elektronische Dokumente rechtsgültig digital unterschreiben sowie die Kommunikation zwischen zwei eHBA-Besitzern – zum Beispiel für Arztbriefe und Röntgenbilder – schweigepflichtsicher durchführen. Der eZA kann auch zum Auslesen und Erstellen gespeicherter Notfalldaten des Patienten und zur Arzneimitteldokumentation genutzt werden. Diese Funktionen werden etappenweise in einem längeren Prozess durch die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) eingeführt.

Außerdem sind weitere Anwendungen absehbar: die gesicherte elektronische Kommunikation mit der Kammer, die digitale Signatur Ihrer Steuererklärung, der sichere Zugang zu Ihrem Rentenkonto des Versorgungswerkes oder die Online-Kommunikation mit privaten Abrechnungsdienstleistern.

Muss ich „Neuantrag“ oder „Folgeantrag“ auswählen?

Da es sich beim eZA um einen vollkommen neuen Ausweis handelt, belassen Sie bei der Beantragung bitte die Vorauswahl auf „Neuantrag“.

Warum muss ich beim Antrag meine Kontodaten angeben?

Für die Erstellung und fortlaufende Nutzung des eZA entstehen Kosten. Diese bezahlen Sie direkt an den Dienstleister medisign bequem per Bankeinzug. Für die entsprechende Lastschrift benötigt das Unternehmen Ihre Kontoverbindung.

Wie alle anderen Angaben bei der Beantragung Ihres eZA auch werden die Kontodaten über eine gesicherte Internet-Verbindung verarbeitet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Was bedeutet im Antrag „die Veröffentlichung der Zertifikate im Verzeichnisdienst“?

Wenn Sie Ihren eZA an anderer Stelle vorlegen oder zur verschlüsselten Kommunikation über das Internet nutzen, muss Ihr Gegenüber die Möglichkeit erhalten, die Echtheit und Personengebundenheit Ihres Ausweises zu überprüfen. Dazu werden die öffentlichen Schlüssel auf Ihrer Karte im Verzeichnisdienst des Zertifizierungsdiensteanbieters medisign hinterlegt.

Wenn Sie in Ihrem Antrag allerdings festgelegt haben, dass Ihr Zertifikat nicht abrufbar sein darf, erhält das prüfende Gegenüber lediglich die Auskunft, dass ein Zertifikat für diese Person existiert und ob dieses gültig oder ungültig ist. Eine weitere Verarbeitung des Zertifikats erfolgt jedoch nicht, so dass eine Nutzung der oben genannten Funktionen nicht möglich ist.

Warum kostet mich der neue Zahnarztausweis etwas?

Der eZA ist ein persönliches Ausweisdokument jedes Zahnarztes, der ihn damit auch nur selbst beschaffen kann. Hierfür entstehen Kosten direkt beim Zahnarzt.

Auch die bisher genutzte ZOD-Karte hat Kosten verursacht. Diese wurden von der KZV Thüringen über den Verwaltungskostensatz bezahlt und waren damit nicht explizit sichtbar. Bei der KZV tritt nun eine Entlastung ein, da diese keine ZODKarten mehr beschaffen muss. Diese Kostenentlastung hat die KZV-Vertreterversammlung am 24. September 2016 auf Antrag des Vorstandes zum Anlass genommen, den Beitrag seit Januar 2017 um 10,00 Euro pro Monat zu senken.

Aufgrund der Synergien zwischen KZV und Landeszahnärztekammer liegt die monatliche Entlastung von 10,00 Euro für Doppelmitglieder in beiden Körperschaften sogar höher als die Kosten des eZA.

Ist ein PostIdent-Verfahren notwendig?

Eine erneute Prüfung Ihrer Daten im PostIdent-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post ist zwingend erforderlich.

Benötige ich besondere Software-Programme?

Die Anschaffung einer zusätzlichen Software (zum Beispiel im Starterpaket von medisign) ist für die Online-Übermittlung Ihrer Abrechnungsdaten an die KZV nicht notwendig. Sofern Sie jedoch anderweitig Dokumente signieren möchten, ist eine spezielle Software erforderlich.

Muss ich ein neues Kartenlesegerät kaufen?

Sie können Ihr bisher mit der ZOD-Karte eingesetztes Lesegerät auch für den eZA nutzen. Bei Neuzulassungen müssen Sie ein Lesegerät neu erwerben, falls dieses nicht zum Beispiel im Rahmen einer Praxisübernahme bereits vorhanden ist.

Nicole Sorgler

Elektronischer Zahnarztausweis (eZA)

0361 7432-103
0361 7432-150
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Antje Schulz

Mitgliederverwaltung

0361 7432-117
0361 7432-250
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