Zahnersatz
Der Zahnersatz bleibt wie die gesamte gesetzliche zahnärztliche Behandlung weiterhin Kassenleistung. Die Versicherten erhalten bei einer notwendigen Versorgung mit Zahnersatz, einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen, befundorientierte Festzuschüsse von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Zuschüsse beim Zahnersatz
Festzuschüsse
Der Zuschuss wird nicht prozentual entsprechend der Therapieplanung gezahlt, sondern richtet sich nach dem jeweiligen Befund im Mund des Versicherten (sog. Festbetrag = Festzuschuss). Jedem Befund ist eine medizinisch indizierte Regelversorgung zugeteilt, die mit einem Festbetrag von der gesetzlichen Krankenversicherung bezuschusst wird. Die Bonusregelung bleibt erhalten.
Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine Versorgung, die ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig ist. Es spielt somit keine Rolle für welche Zahnersatzversorgung sich der Patient entscheidet, er erhält seinen Festzuschuss in jedem Fall zur Regelversorgung.
Vor Beginn einer Zahnersatzversorgung sollte man sich vom Zahnarzt ausführlich über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Kosten beraten lassen. Erst danach sollte sich der Patient nach Abwägung der Vor- und Nachteile und der Kosten der unterschiedlichen Versorgungen für einen Zahnersatz entscheiden.
Welchen Zuschuss erhalte ich von meiner Krankenkasse, wenn ich einen anderen Zahnersatz als die Regelversorgung wähle?
Neben der Regelversorgung unterscheidet man noch den gleichartigen und den andersartigen Zahnersatz. Beim gleichartigen Zahnersatz erfolgt die Versorgung mit der Regelversorgung sowie noch zusätzliche Leistungen (die z.B. bei einer Vollverblendung einer Krone im Seitenzahnbereich entstehen).
Beim andersartigen Zahnersatz erfolgt eine komplett andere Zahnersatzversorgung als die Regelleistung. Hierzu gehören z. B. Suprakonstruktionen auf Implantaten. Ebenso fällt in diese Kategorie der Zahnersatz durch große festsitzende Brücken auf eigenen Zähnen anstelle einer herausnehmbaren Modellgussprothese, die in solchen Fällen die Regelleistung wäre.
FAQ – Zahnersatz
Brauche ich noch einen Kostenvoranschlag?
Ja, um einen Festzuschuss von der Krankenkasse zu bekommen ist nach wie vor wichtig, dass der Patient vor einer Zahnersatzversorgung einen Heil- und Kostenplan bei seiner Krankenkasse einreicht. Dies gilt auch, wenn man vorhat, einen Zahnersatz im Ausland anfertigen zu lassen.
Auch bei Privatleistungen, z.B. wenn ein Patient eine so genannte Kostenerstattung mit seiner Krankenkasse vereinbart hat, ist ein Heil- und Kostenplan notwendig.
Bleibt der Bonus weiter bestehen?
Gesetzlich Versicherte haben bei einer notwendigen Zahnersatzversorgung Anspruch auf einen Festzuschuss.
Bei einem lückenlosen Bonus von fünf Jahren erhöht sich der Festzuschuss, nach 10 Jahren nochmals.
Erhalte ich einen Zuschuss bei Implantatversorgungen?
Kosten für Implantate werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, es gibt nur wenige Ausnahme-Indikationen.
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten aber auch für einen implantatgetragenen Zahnersatz (die so genannte Suprakonstruktion) einen Festzuschuss.
Für Neuversorgungen oder die Reparatur einer schon vorhandenen Suprakonstruktion erhalten die Versicherten einen Festzuschuss.
Gibt es eine Härtefallregelung?
Versicherte werden beim Zahnersatz von den Eigenanteilen weitgehend befreit, wenn sie dadurch unzumutbar belastet würden. Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen des gesamten Haushaltes im Kalenderjahr eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. Diese Grenze wird jährlich neu festgelegt.
Wer oberhalb der Einkommensgrenzen der Härtefallregelung liegt, kann dennoch einen höheren als den befundbezogenen Festzuschuss erhalten, Nach der so genannten gleitenden Härtefallregelung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den vom Versicherten zu tragenden Anteil an den berechnungsfähigen Zahnersatzkosten, soweit dieser Anteil das Dreifache der Differenz zwischen den monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt und der maßgebenden monatlichen Härtefallgrenze übersteigt.
Wie kann ich beim Zahnersatz Kosten sparen?
Am einfachsten geschieht dies mit einem lückenlosen Bonusheft. Auch wenn bislang noch kein Bonusheft geführt wurde, sollten Patienten gleich damit beginnen.
Es müssen zwar erst fünf Jahre verstreichen, dann aber können Patienten die Rabatte nutzen und ihre Eigenanteile am Zahnersatz spürbar um einen zweistelligen Prozentsatz verringern.
Wann erhalte ich einen Eintrag in meinem Bonusheft?
Wenn Sie als Patient mindestens einmal im Jahr die Vorsorgeuntersuchung mit ausführlicher Befundung durch den Zahnarzt durchführen lassen, kann dies im Bonusheft eingetragen werden. Ausschließlich der Patient ist für die regelmäßigen Einträge wie auch für die Aufbewahrung des Bonusheftes verantwortlich.
Zu einer Notfall- oder Schmerzbehandlung gehört im Regelfall keine eingehende Untersuchung. Deshalb erfolgt in diesen Fällen keine Eintragung.
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