Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen
Das Gebiet des Öffentlichen Gesundheitswesens umfasst die fachgerechte Erfüllung der Aufgaben in den Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitswesens auf dem Gebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.
Weiterbildungsverlauf
- ein allgemein-zahnärztliches Jahr
- drei Jahre fachspezifische Weiterbildungszeit, davon mindestens zwei Jahre in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitswesens und mindestens drei Monate in einer Praxis für Kieferorthopädie oder kieferorthopädischen Hochschuleinrichtung und mindestens drei Monate an einer Einrichtungen nach IX. SGB Kap. 12 (Werkstäten für behinderte Menschen) und nach XI. SGB oder an einer zahnmedizinischen Hochschuleinrichtung
Antrag auf Prüfung und Anerkennung der Gebietsbezeichnung
Nach Beendigung der Weiterbildungszeit stellt der Weiterbildungsassistent einen formlosen schriftlichen Antrag an die Landeszahnärztekammer auf Zulassung zur Prüfung sowie auf Anerkennung der Gebietsbezeichnung „Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen“. Antragsberechtigt sind nur Mitglieder der Landeszahnärztekammer Thüringen. Dem Antrag sind beizufügen:
- eine amtlich beglaubigte Abschrift der Approbationsurkunde oder der Erlaubnis gemäß § 13 Zahnheilkundegesetz, ggf. in Verbindung mit dem Nachweis nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Zahnheilkundegesetz
- die Zeugnisse oder Bescheinigungen über die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildung
- die Erklärung, dass der Antragsteller die Prüfung auf Anerkennung der Weiterbildung im jeweiligen Fachgebiet nicht bereits bei einer anderen Stelle beantragt oder zweimal erfolglos absolviert hat
Prüfung
Die Einzelprüfung erfolgt mündlich vor der Prüfungskommission und soll nicht länger als 60 Minuten dauern.
Die erfolgreiche Prüfung wird von der Landeszahnärztekammer Thüringen beurkundet.
Für die Fachzahnarztprüfung erhebt die Kammer Zulassungsgebühren (380,00 €) und Prüfungsgebühren (690,00 €) gemäß des Gebührenverzeichnisses der Kostensatzung der Landeszahnärztekammer Thüringen.
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