Gute Bildung zahlt sich aus – staatliche Förderung

Lebenslanges Lernen lohnt sich für jeden.

Der Freistaat Thüringen greift Weiterbildungsinteressierten unter die Arme durch den Thüringer Weiterbildungsscheck. Damit können Kursteilnehmer an der Fortbildungsakademie „Adolph Witzel“ bis zur Hälfte ihrer Kursgebühren, höchstens jedoch 500 Euro, sparen. Unter bestimmten Voraussetzungen fördert Thüringen sogar noch mehr.

Das Angebot unterstützt die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, d. h. die Vermittlung von Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten für die berufliche Tätigkeit. Die Weiterbildung kann z. B. als Lehrgang, Einzelkurs oder Fernunterricht durchgeführt werden.

Weiterbildungsscheck des Freistaates Thüringen

Der Weiterbildungsscheck des Freistaates Thüringen unterstützt niedergelassene Zahnärzte, angestellte Zahnärzte sowie angestellte Zahnmedizinische Fachangestellte (außer im Öffentlichen Dienst) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten. Er übernimmt bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro die Hälfte der Teilnahmegebühren je Weiterbildungskurs und Kalenderjahr. Sogar bis zu 70 Prozent der Kursgebühren sparen können Antragsteller ab dem 45. Lebensjahr sowie Personen in oder sechs Monate nach einer Elternzeit oder Pflegezeit.

Den Thüringer Weiterbildungsscheck erhalten Sie bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen (GFAW). Sie übergeben den Scheck jedoch nicht der Fortbildungsakademie, sondern verauslagen zunächst den vollen Betrag und erhalten später von der GFAW einen Teil zurückerstattet.

Der Weiterbildungsscheck muss bereits vor dem Beginn der Weiterbildungsmaßnahme ausgestellt worden sein. Förderfähig sind ein- bis zweitägige Einzelkurse, Kursreihen, einzeln buchbare Kursreihen-Module, mehrjährige Kurse sowie die erstmalige Erlangung von Kenntnissen und Fähigkeiten (z. B. Fachkunde im Strahlenschutz). Nicht unterstützt werden hingegen alle gesetzlich vorgeschriebenen und regelmäßig wiederkehrenden Befähigungsnachweise (z. B. Aktualisierung der Strahlenschutz-Fachkunde). Förderfähig sind allein die Teilnahme- und Prüfungsgebühren der Fortbildung, nicht jedoch Anreise, Verpflegung oder andere Nebenkosten.


Weitere Informationen:

  www.gfaw-thueringen.de