Anfertigen und Befunden von DVT-Aufnahmen

Voraussetzung für den Betrieb eines DVT-Gerätes und die Befundung von DVT-Aufnahmen ist die Sachkunde des durchführenden Zahnarztes. Diese Sachkunde in der Digitalen Volumentomographie baut auf der allgemeinen zahnärztlichen Sachkunde zur intraoralen Röntgendiagnostik auf.

Der fachkundige Zahnarzt muss alle in der DVT-Aufnahme abgebildeten Strukturen befunden. Dies umfasst die Erkennung, Beschreibung und Beurteilung der diagnoserelevanten Bildinhalte mit ihren organtypischen Merkmalen sowie der Details und kritischen Strukturen zur Beantwortung der diagnostischen Fragestellungen. Unklare Befunde müssen einer weiteren Diagnostik zugeführt werden.

Jeder Zahnarzt kann einen Patienten zur DVT-Untersuchung an einen fachkundigen Kollegen überweisen. Der Fachkundige stellt die rechtfertigende Indikation und befundet die Bilder. Der Überweiser kann die bereits befundeten Aufnahmen zur Information, Demonstration und Kontrolle verwenden. Besitzt ein Zahnarzt zwar die DVT-Fachkunde, betreibt aber kein eigenes Gerät, so kann er zunächst die rechtfertigende Indikation stellen und nach  Anfertigung der Aufnahmen an anderer Stelle diese Aufnahmen später auch selbst befunden.