Rundfunkbeitrag und GEMA in der Zahnarztpraxis

In vielen Thüringer Zahnarztpraxen läuft im Wartezimmer, an der Anmeldung oder im Behandlungsraum leise nebenbei das Radio oder eine selbsterstellte Musik-Playliste. Derzeit häufen sich bei der Landeszahnärztekammer Thüringen die Anfragen von Praxen zur Zahlung des Rundfunkbeitrages und der GEMA-Gebühren, weil die Verwertungsgesellschaft für musikalische Aufführungsrechte (GEMA) auf elektronischen Rechnungsversand umstellt und einen Hinweis darauf verschickt.

Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) dient dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Erfül lung seiner gesetzlichen Aufgaben. Zahnarztpraxen sind nach dem Rundfunkstaatsvertrag der Bundesländer und dessen Regelungen zum Rundfunkbeitrag den Freiberuflern zugeordnet. Dies löst eine generelle Pflicht zur Zahlung des Beitrages aus.

Die Höhe des Rundfunkbeitrages bemisst sich nach der Anzahl der Praxisstandorte und der Anzahl der dort Beschäftigten. Für eine Zahnarztpraxis mit einem bis acht Angestellten ist ein Drittel des Betrages zu zahlen (derzeit 6,12 Euro monatlich). Je Praxisstandort ist ein Firmenwagen im Beitrag inbegriffen.

Eine Gemeinschaftspraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft mit einem Standort wird unabhängig von der Anzahl der dort niedergelassenen Zahnärzte als eine Praxis gewertet. Für Praxen mit bis zu 19 Beschäftigten ist der volle Betrag (18,36 Euro) fällig. Darüber verdoppelt sich der monatliche Beitrag.

Zur Zahlung von GEMA-Gebühren hat der Europäische Gerichtshof im Jahr 2012 entschieden, dass die leise Beschallung im Hintergrund einer Zahnarztpraxis keine öffentliche Wiedergabe von Musik darstellt. Sie löst deshalb keine Gebührenpflicht aus. Das Urteil hat der Bundesgerichtshof 2015 mit Verweis auf die nur geringe Adressatenzahl bekräftigt. Diese Festlegung gilt gleichermaßen für einen
Fernseher, der im Wartezimmer nebenbei läuft. Beide Urteile gelten jedoch ausdrücklich nur für „normalgroße“ Zahnarztpraxen. In Warte- und Empfangsbereichen größerer Einrichtungen wie beispielsweise Zahnkliniken kann dies anders zu bewerten sein.