Moderne Behandlungen gegen Volkskrankheit Parodontitis erhalten!

Zahnärzte-Parlament in Thüringen warnt vor Folgen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes

Die Thüringer Zahnärzte warnen vor der Streichung wichtiger zahnmedizinischer Behandlungen. In einem einstimmigen Beschluss fordern die Delegierten des höchsten Zahnärzte-Parlamentes im Freistaat (Kammerversammlung), das von der Ampel-Koalition im Bundestag beschlossene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zu stoppen. Das Gesetz soll die Ausgaben für zahnmedizinische Leistungen begrenzen und die bislang zwischen Zahnärzten und Krankenkassen selbstständig ausgehandelte Vergütung einschränken.

„Ein begrenztes Budget für zahnmedizinische Leistungen bedeutet faktisch die Kürzung zugesicherter Behandlungen für unsere Patienten“, betont Dr. Christian Junge, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen. „Das neue Gesetz führt damit absehbar zu einem tiefen Einschnitt in die Qualität unserer zahnärztlichen Patientenversorgung.“

Parodontitis-Behandlung steht vor dem Aus: Drastische Auswirkungen für Thüringen erwartet

Durch die Leistungskürzung steht schlimmstenfalls sogar die erst kürzlich modernisierte Behandlung von Parodontitis bereits wieder vor dem Aus, warnt Kammerpräsident Junge. Eine neue Richtlinie zur Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis war erst im Sommer des letzten Jahres mit Genehmigung des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft getreten.

Drastische Auswirkungen befürchtet Junge dabei auch für Thüringen: „Erkrankungen des Zahnfleisches und Zahnhalteapparates werden immer häufiger. Sie hängen eng mit zahlreichen Allgemeinerkrankungen zusammen. Das erfordert eine stärkere fachübergreifende Zusammenarbeit mit neuen Versorgungsstrukturen in der Medizin, keinesfalls aber die Kürzung medizinischer Leistungen“, so Junge. Insbesondere Thüringen mit seiner überdurchschnittlich älteren Bevölkerung stehe hier vor Herausforderungen.

Zugleich verweist der 56-jährige Zahnarzt aus Friedrichroda auf die nötige Sicherheit und Planbarkeit in der ambulanten Medizin. Bereits jetzt sind die etwa 1.200 Zahnarztpraxen in Thüringen durch Pandemie, Inflation, Fachkräftemangel und die oft vergebliche Suche nach Praxisnachfolgern massiv belastet. Junge befürchtet, dass durch die zunehmende wirtschaftliche Unsicherheit viele ältere Zahnärzte ihren Ruhestand vorziehen und ihre Praxis schließen. Das wiederum kann vor allem im ländlichen Raum zusätzliche Einschränkungen in der Patientenversorgung verursachen.

Nur geringe Einsparungen heute, doch hohe Folgekosten morgen

Mit einem Anteil von nur 6,25 Prozent an den Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung ist die Zahnmedizin kein Kostentreiber im Gesundheitssystem. Der Einspareffekt, den das neue Gesetz möglicherweise kurzfristig erzielen kann, liegt verschwindend gering unter 1 Prozent des erwarteten Defizites der GKV von mindestens 17 Milliarden Euro pro Jahr.

„Wir Zahnärztinnen und Zahnärzte haben mit erfolgreichen Vorsorgemaßnahmen die Solidargemeinschaft in den vergangenen Jahren um Milliarden Euro entlastet. Die Folgen demnächst fehlender zahnmedizinischer Behandlungen werden mittel- und langfristig zu deutlich höheren Kosten bei den Krankenkassen führen“, betont Kammerpräsident Junge den Widersinn des Gesetzes.

Die Thüringer Zahnärzte fordern deshalb, die Budgetierung sowie die gesetzliche Begrenzung der Punktwertsteigerungen der vertragszahnärztlichen Leistungen wieder aus dem Gesetz zu streichen. Die notwendigen Finanzmittel für alle Patienten müssen bereitgestellt werden. Mindestens aber müssen die gerade erst neu geschaffenen Leistungen der Parodontitis-Behandlung von einer Budgetierung ausgenommen werden.


Resolution der Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Thüringen
vom 5. Dezember 2022

Die Mitglieder der Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Thüringen bekennen sich zur Resolution der Bundeszahnärztekammer vom 4./5. November 2022. Sie fordern die Gesetzgeber in Land und Bund auf, sich zur ambulanten Versorgung zu bekennen und im Dialog mit uns die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Das Maß ist voll! Die Grenze des Erträglichen ist für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland, die ihren Patienten gegenüber in der Verantwortung stehen, überschritten! Für die Mund- und Allgemeingesundheit in Deutschland ist der 20. Oktober 2022, mit dem Beschluss des Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), ein rabenschwarzer Tag.

Der Anteil der Ausgaben für die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung an den Gesamtausgaben der GKV fällt seit vielen Jahren. Trotzdem erfolgen hier faktische Leistungskürzungen. Mit der Gesundheit von Patientinnen und Patienten spielt man nicht.

Die Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Thüringen

1. kritisiert die mit dem GKV-FinStG faktisch eingeführte Leistungskürzung der neu eingeführten Leistungen im Bereich der präventionsorientierten Parodontitis-Therapie als nicht hinnehmbar;

2. merkt an, dass die Aussage von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, es wird zu keinen Leistungskürzungen kommen, vor und auch noch nach Beschlussfassung des GKV-FinStG sich als nicht haltbare bunte Schönfärberei herausstellte;

3. fordert eine nachträgliche Korrektur und Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel für alle Patienten.


Pressemitteilung vom 7. Dezember 2022
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