Nachwuchs fördern – Zukunft sichern!

Praktikum, Famulatur und Hospitation in Thüringer Zahnarztpraxen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Auch der Nachwuchs unseres zahnärztlichen Berufsstandes kann vom Vorbild und vom Wissen erfahrener Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber lernen. Die neue zahnärztliche Approbationsordnung schreibt deshalb mehrere Praxisphasen innerhalb eines Zahnmedizin-Studiums vor.

Ermöglichen Sie bitte Zahnmedizin-Studierenden ein Praktikum, eine Famulatur und/oder eine Hospitation in Ihrer Praxis:

  • Praktikum (eine Woche studienverpflichtend im 3. oder 4. Semester)
  • Famulatur (vier Wochen studienverpflichtend zwischen dem 7. und 10. Semester)
  • Hospitation (zeitlich unabhängig, freiwillig, finanziell gefördert durch die KZV Thüringen)

Bereits seit 2017 vermittelt unsere Landeszahnärztekammer Thüringen erfolgreich Hospitationspraxen für Zahnmedizin-Studierende in allen Regionen unseres Freistaates. Von unseren guten Erfahrungen mit freiwilligen Hospitationen profitieren Praxen und Studierende nun auch bei studienverpflichtenden Praktika und Famulaturen. Hierbei arbeiten die Friedrich-Schiller-Universität Jena, die Landeszahnärztekammer Thüringen und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen erneut eng zusammen.

Denn schließlich wird ein solcher Einblick in den Alltag einer Zahnarztpraxis oft zum Gewinn für beide Seiten: Studierende erhalten eine lebensnahe Vorstellung von den Arbeitsabläufen einer Zahnarztpraxis. Im Gegenzug lernen Sie selbst als Praxisinhaber anstellbare künftige Kollegen und mögliche Nachfolger kennen.

Bitte registrieren auch Sie Ihre Zahnarztpraxis deshalb für Praktika, Famulaturen und/oder Hospitationen von Zahnmedizin-Studierenden! Gemeinsam erleichtern wir unserem zahnärztlichen Nachwuchs den späteren Start ins Berufsleben – und begeistern ihn vielleicht sogar schon frühzeitig für eine berufliche Zukunft in Thüringen.


Ihr Dr. Steffen Klockmann

Vorstandsreferent für Zahnärztliches Berufsleben

Registrierung einer Zahnarztpraxis für Praktikum, Famulatur und Hospitation

- 3 Jahre zahnärztliche Tätigkeit in eigener Verantwortung
- Beteiligung an Maßnahmen der Qualitätssicherung
- Nachweis regelmäßiger Fortbildung
- Teilnahme an qualitätsfördernden Maßnahmen (z.B. Qualitätsmanagementsystem)
- ausreichende Anzahl an Patienten
- ausreichende personelle Ausstattung mit fortgebildeten ZFA in der Praxis
- Anwesenheit eines approbierten Zahnarztes während der Famulatur gewährleistet
- Arbeitszeit der Studierenden nur innerhalb der Anwesenheitszeit des Ausbilders
- EDV-gestütztes Praxisverwaltungs- bzw. Qualitätsmanagementsystem
- typische allgemeinzahnmedizinische Grundausrichtung
- Patienten aller Altersgruppen
- ambulante chirurgische Maßnahmen
- verschiedene zahnärztliche Berufs- und Tätigkeitsfelder können vermittelt werden
Mit Stern (*) gekennzeichnete Pflichtfelder müssen ausgefüllt werden.

Dr. Steffen Klockmann

Vorstandsreferent für Zahnärztliches Berufsleben

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Nicole Sorgler

Zahnärztliches Berufsleben

0361 7432-103
0361 7432-150
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Weitere Informationen

Wie funktioniert die Vermittlung ?

Sie registrieren Ihre Praxis als Hospitationspraxis. Die Landeszahnärztekammer Thüringen darf die Kontaktdaten Ihrer Praxis auf Anfrage an Studierende, Absolventen oder Studienbewerber weitergeben.

Beispielsweise möchte ein Zahnmedizin-Student der Universität Jena die Semesterferien nutzen, um mehr über den Praxisalltag eines niedergelassenen Zahnarztes zu erfahren. Auf der Suche nach einer Hospitationspraxis nimmt er Kontakt mit der Landeszahnärztekammer auf.

 Die Landeszahnärztekammer sendet dem Interessenten daraufhin per E-Mail die Kontaktliste der registrierten Hospitationspraxen. 

 Nun meldet sich der Hospitant direkt in Ihrer Praxis. Gemeinsam können Sie alle Einzelheiten festlegen und eigenständig über die tatsächliche Durchführung der Hospitation entscheiden. Auch den Zeitpunkt, die Dauer und anderes können Sie frei vereinbaren. (s. Muster Hospitationsvereinbarung)

Sowohl Sie als Zahnarzt als auch der Hospitant erhalten von der Landeszahnärztekammer Thüringen einen Evaluierungsbogen, um die Hospitation anonym zu bewerten. Die Kammer wertet die Informationen am Ende der Hospitation vertraulich aus. Zudem übersendet die Landeszahnärztekammer dem Studierenden sowie Ihnen als Praxisinhaber ein Muster für eine Hospitationsbestätigung.

Rechtliche Hinweise

Ein Hospitant in einer Zahnarztpraxis – sei es ein Student der Zahnmedizin, ein Absolvent ohne Approbation oder ein Berufsinteressent/Schüler – ist nicht in den aktiven Praxisbetrieb eingegliedert. Er nimmt ausschließlich als passiver Beobachter an Praxisabläufen teil. Er darf keine Arbeitsleistungen erbringen und nicht im Praxisbetrieb mitwirken. Dies gilt für diagnostische und therapeutische zahnmedizinische Maßnahmen, aber auch für sämtliche Assistenztätigkeiten.

Eine Hospitation unterscheidet sich damit grundlegend von einem Praktikum, in dem praktische Erfahrungen im Beruf vermittelt werden. Hier haftet der Zahnarzt als Praxisinhaber für jede Tätigkeit des Praktikanten.

Vor jeder Hospitation empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung zwischen Praxisinhaber und Hospitant. Die Vereinbarung sollte Inhalte, Dauer und Rahmenbedingungen der Hospitation festlegen. Sie sollte zudem eine Verschwiegenheitspflicht über alle Umstände und Vorgänge in der Praxis (vor allem über persönliche Verhältnisse der Patienten und Praxismitarbeiter sowie Betriebsinterna) und eine Regelung zur Beachtung des Datenschutzes umfassen. Aus der Vereinbarung sollte auch hervorgehen, dass der Hospitant keine Vergütung oder Entschädigungsleistung erhält und in der Regel kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung für den Hospitanten besteht. Die Vereinbarung kann von beiden Partnern ohne Begründung und Fristen jederzeit aufgelöst werden.

Da es sich bei der Hospitation nicht um eine zahnärztliche Arbeitsnehmertätigkeit handelt, ist keine Berufserlaubnis, Approbation oder Arbeitserlaubnis notwendig.