Wie kann man Radon messen (lassen) ?
Verantwortliche für Arbeitsplätze müssen innerhalb von 18 Monaten nach Festlegung der Radonvorsorgegebiete für Betriebsstätten innerhalb der Radonvorsorgegebiete an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration gemittelt über 12 Monate vornehmen (lassen). Die Messgeräte dürfen hierbei nur von Firmen/Instituten bezogen werden, die beim Bundesamt für Strahlenschutz gelistet sind. mehr»
Wie kann man Radon in Gebäuden reduzieren ?
Planungshilfe Radonschutz für Neu- und Bestandsbauten des Sächsischen Umweltministeriums
Weitere Informationen erhalten Sie über:
das Bundesamt für Strahlenschutz
das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
E-Mail: radon-info@tlubn.thueringen.de
Radon-Telefon: 0361 - 57 3943943
Vollzugsbehörde für Strahlenschutz an Arbeitsplätzen ist: