Neue Ausbildungsverordnung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten – Kammer stellt Übersicht mit wichtigsten Änderungen bereit

  • Am 1. August 2022 tritt eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten in Kraft.
  • Die neue Ausbildungsverordnung gilt für alle ZFA-Auszubildenden, welche ab 1. August 2022 eingestellt werden.
  • Die Umsetzung der neuen Verordnung im Ausbildungs- und Praxisalltag legen die staatlichen Stellen in Thüringen ab etwa Ende August 2022 fest.
  • Die Landeszahnärztekammer Thüringen hat zunächst die wichtigsten Änderungen der neuen Ausbildungsverordnung in einer Übersicht zusammengestellt.
     

21 Jahre nach der letzten Novellierung tritt am 1. August 2022 eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV) in Kraft. Im Konsens haben die Sozialpartner (Bundeszahnärztekammer, Verband medizinischer Fachberufe e.V. und Gewerkschaft ver.di) gemeinsam mit den zuständigen Institutionen und Bundesministerien die Verordnung in den vergangenen beiden Jahren umfassend modernisiert.

Die neue Ausbildungsverordnung soll die ZFA-Ausbildung attraktiv halten sowie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs beitragen. Sie stärkt deshalb die fachliche, kommunikative und digitale Kompetenz der ZFA und entspricht den gewachsenen Anforderungen in der Praxishygiene und der Freigabe von Medizinprodukten.

Aufbauend auf der neuen Verordnung hat die Kultusministerkonferenz einen neuen Rahmenlehrplan für den schulischen Teil der dualen Ausbildung beschlossen. Für den Praxisteil werden zusätzlich der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsordnung angepasst.

Die neue Ausbildungsverordnung gilt für alle ZFA-Auszubildenden, welche ab 1. August 2022 eingestellt werden.

Die konkrete Umsetzung der neuen Verordnung im Ausbildungs- und Praxisalltag legen die zuständigen staatlichen Stellen in Thüringen allerdings erst nach den Schulsommerferien etwa ab August/September 2022 fest. Für eine erste Information der Ausbildungspraxen hat die Landeszahnärztekammer Thüringen deshalb zunächst die wichtigsten allgemeinen Änderungen in einer Übersicht zusammengestellt.


Informationsveranstaltungen des Bundesinstitutes für Berufsbildung

Die Einführung der neuen Ausbildungsverordnung begleitet das Bundesinstitut für Berufsbildung mit einer kurzen Reihe von Online-Informationsveranstaltungen. In einem ersten Termin am Donnerstag, 1. September 2022, von 19:00 bis 21:00 Uhr geben Experten aus Praxis und Berufsschule einen Überblick zu Neuerungen, Lernfeldkonzeption, Notengebung sowie den wichtigen Schnittstellen zwischen Praxisbetrieb und Berufsschule.

Eine kostenfreie Anmeldung kann formlos an die E-Mail-Adresse zfa@bibb.de erfolgen. Die angemeldeten Teilnehmer erhalten dann spätestens eine Woche vor Veranstaltungstermin eine Bestätigung mit den benötigten Zugangsdaten für den Videokonferenz-Dienstleister WebEx. Zwei weitere Veranstaltungen sind für das Jahr 2023 geplant.