Pflichtangaben im Impressum einer Praxis-Homepage – Kammer stellt Mustervorlage bereit

  • Zahnarztpraxen müssen im Impressum ihres Internet-Auftrittes einige Pflichtangaben aufführen, die sich aus allgemeinen medienrechtlichen Grundsätzen sowie aus erweiterten Anforderungen für freie Heilberufler ergeben.
  • Die gesetzliche Informationspflicht umfasst beispielsweise die Darstellung vollständiger Kontaktdaten, die namentliche Nennung jedes Praxisinhabers, die Auflistung der Aufsichtsbehörden sowie die Übersicht der wichtigsten berufsrechtlichen Regelungen.
  • Die Landeszahnärztekammer Thüringen stellt eine Mustervorlage für ein Impressum im Internet-Auftritt einer Thüringer Zahnarztpraxis bereit. Außerdem können Praxen auf eine Service-Seite der Kammer verlinken, die alle aufzuführenden berufsrechtlichen Regelungen zusammenfasst.
     

Mustervorlage eines Impressums für den Internet-Auftritt einer Zahnarztpraxis:
http://www.lzkth.de/zahnarztpraxis-impressum-mustervorlage

Im Impressum aufzuführende berufsrechtliche Regelungen:
http://www.lzkth.de/zahnarztpraxis-impressum-berufsrecht


Alle Informationen zur Zahnärztlichen Praxisführung:
http://www.praxis.lzkth.de


Das Internet ist wie jeder andere Bereich des öffentlichen Lebens kein rechtsfreier Raum. Entsprechend müssen auch Thüringer Zahnarztpraxen bei der Erstellung einer Praxis-Homepage einige Regeln zu beachten. Praxen sollten regelmäßig überprüfen, ob ihr Auftritt im Internet alle notwendigen rechtlichen Standards erfüllt.

Verpflichtende Angaben für Zahnarztpraxen

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung eines Internet-Auftrittes (üblicherweise in Form einer gesonderten Seite eines Impressums) begründet sich in §5 des Telemediengesetzes und in §55 des Rundfunkstaatsvertrages. Die darin für ein Impressum festgelegten Pflichtangaben sind:

  1. Angaben zum verantwortlichen Seitenbetreiber mit dessen vollständigem Namen und Anschrift, bei juristischen Personen mit der Rechtsform und den Vertretungsberechtigten, ggf. der Registernummer und dem Registergericht
    Für eine Zahnarztpraxis also üblicherweise:
    - Name und vollständige Anschrift der Praxis
  2. Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme
    Für eine Zahnarztpraxis also:
    - Telefon-Nummer, Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse der Praxis
  3. Angaben zu berufsrechtlichen Umständen
    Für eine Thüringer Zahnarztpraxis also:
    - Berufsbezeichnung des niedergelassenen Praxisinhabers bzw. bei Mehrfachpraxen jedes einzelnen niedergelassenen Praxisinhabers sowie jeweils der Staat, in dem die Approbation verliehen wurde,
    - Anschrift der Approbationsbehörde Thüringer Landesverwaltungsamt
    - Anschrift der Landeszahnärztekammer Thüringen
    - Anschrift der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen
    sowie
    - Nennung der berufsrechtlichen Regelungen:
      - Zahnheilkundegesetz
      - Thüringer Heilberufegesetz,
      - Gebührenordnung für Zahnärzte und 
      - Berufsordnung für Thüringer Zahnärzte.

Hierbei kann auf die Service-Seite http://www.lzkth.de/zahnarztpraxis-impressum-berufsrecht der Landeszahnärztekammer Thüringen verwiesen werden, auf welcher Links zu den notwendigen berufsrechtlichen Regelungen stets aktuell abrufbar sind.

Leichte und ständige Erreichbarkeit des Impressums

Alle Angaben eines Impressums müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar und immer aktuell sein. Von jeder einzelnen Seite der Praxis-Homepage dürfen nicht mehr als zwei Klicks nötig sein, um zum Impressum zu gelangen. Das Impressum muss dann an dieser Stelle auch vollständig dargestellt sein und darf nicht erst durch nochmals weitere Klicks voll einsehbar werden.

Sowohl die jeweiligen Links zur Impressums-Seite als auch der Text des Impressums selbst müssen optisch einfach lesbar sein. Sie dürfen nicht versteckt, nicht umständlich zu finden oder in zu kleiner Schrift dargestellt werden.

Außerdem muss das Impressum dauerhaft verfügbar sein. Sollte das Impressum beispielsweise aus Wartungsgründen einmal kurz nicht verfügbar sein, so darf dieser Zeitraum nach aktueller Rechtsprechung nicht länger als einen Tag andauern.

Mustervorlage für Thüringer Zahnarztpraxen

Um allen rechtlichen Vorgaben zu entsprechen sowie mögliche Bußgelder oder gar ärgerliche Abmahnungen und damit verbundene Aufwendungen zu vermeiden, sollten Thüringer Zahnarztpraxen ihren Internet-Auftritt genau prüfen. Auch abseits der juristischen Notwendigkeit fasst das Impressum für interessierte Patientinnen und Patienten alle möglichen Wege zur Kontaktaufnahme mit der Praxis zusammen.

Zur Erleichterung für Thüringer Zahnarztpraxen stellt die Kammer die Mustervorlage eines Impressums zur individuellen Anpassung bereit. Außerdem können Praxen auf die Service-Seite der Kammer verlinken, die alle aufzuführenden berufsrechtlichen Regelungen zusammenfasst.