Übergangsfrist für Masern-Impfung endet

Arbeitgeber müssen Impfsäumige an das Gesundheitsamt melden, welches über das weitere Vorgehen entscheidet. Sollten sich Betroffene trotz wiederholter Aufforderung einer Impfung verweigern, kann das Amt Bußgelder von bis zu 2.500 Euro sowohl gegen den Impfverweigerer als auch gegen den Arbeitgeber verhängen. Unabhängig vom Geburtsjahrgang können sich Menschen von der Impfpflicht befreien lassen, die mit ärztlichem Attest eine persönliche Kontraindikation aus gesundheitlichen Gründen nachweisen.

Handlungsempfehlung:
 Pflicht zur Masern-Schutzimpfung für alle in Zahnarztpraxen tätigen Personen