Verpflichtung zur Durchführung von Radon-222 Messungen

 Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zur Ausweisung von Radonvorsorgegebieten in Thüringen

 Informationsblatt des TLUBN zur Thematik Radon

Wie kann man Radon messen (lassen) ?
 
Verantwortliche für Arbeitsplätze müssen innerhalb von 18 Monaten nach Festlegung der Radonvorsorgegebiete für Betriebsstätten innerhalb der Radonvorsorgegebiete an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration gemittelt über 12 Monate vornehmen (lassen). Die Messgeräte dürfen hierbei nur von Firmen/Instituten bezogen werden, die beim Bundesamt für Strahlenschutz gelistet sind. mehr»

Wie kann man Radon in Gebäuden reduzieren ?

 Planungshilfe Radonschutz für Neu- und Bestandsbauten des Sächsischen Umweltministeriums

Weitere Informationen erhalten Sie über:

 das Bundesamt für Strahlenschutz
 

 das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
E-Mail: radon-info@tlubn.thueringen.de
Radon-Telefon:  0361 - 57 3943943

Vollzugsbehörde für Strahlenschutz an Arbeitsplätzen ist:

 das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz