Eine Eintragung im tatsächlich existierenden Transparenzregister mit der offiziellen Internetseite www.transparenzregister.de ist kostenlos. Im zahnärztlichen Bereich besteht lediglich für Partnerschaftsgesellschaften und (MVZ-) GmbH eine Meldepflicht, nicht jedoch für Einzel- oder Gemeinschaftspraxen. Aus diesem Grund empfehlt die Kammer eine rechtliche Prüfung, inwieweit eine Meldepflicht an das Transparenzregister zutrifft
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Warnung vor betrügerischen E-Mails der „Organisation Transparenzregister e.V.“
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