Moderne Parodontitis-Therapie für Privatversicherte: Analogziffern und Begleittexte zur GOZ-Abrechnung festgelegt

  • Für eine leitliniengerechte Parodontitis-Behandlung haben Bundeszahnärztekammer, Private Krankenversicherungen und Beihilfe erstmalig konkrete Analogziffern zur Abrechnung nach der GOZ abgestimmt. Dies soll Erstattungsprobleme für Versicherte von vornherein ausschließen.
  • Die Landeszahnärztekammer Thüringen fasst die Leistungen mit empfohlenen Analogziffern, verpflichtenden Rechnungstexten sowie ggf. zusätzlich berechnungsfähigen Leistungen zur Verwendung in Zahnarztpraxen zusammen.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfe haben für Leistungen der Parodontologie eine neue Abrechnungsbasis gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) entwickelt. Damit kann die moderne Parodontitis-Behandlung auf Grundlage der maßgeblichen S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie nun auch in der GOZ abgebildet und zu leistungsgerechten Honoraren vergütet werden.

Die Vereinbarung zwischen BZÄK, PKV und Beihilfe unterscheidet sich grundlegend von früheren Beschlüssen, weil sie konkrete Analogziffern mit ergänzenden verpflichtenden Leistungsbeschreibungen zur GOZ-Abrechnung festlegt. Dadurch gibt die Vereinbarung ein hohes Maß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Bislang konnte die GOZ im Gegensatz zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab der Gesetzlichen Krankenversicherung (BEMA) einige der modernisierten und leitliniengerechten Behandlungsleistungen nicht ausreichend abdecken. Die neue Vereinbarung schafft hier eine vollständige Lösung. Bundeszahnärztekammer sowie PKV und Beihilfe haben dadurch gemeinsam ihre Handlungsfähigkeit im Einsatz für eine Versorgung auf dem modernsten Stand der Zahnmedizin erneut bewiesen.

Übersicht der berechnungsfähigen Leistungen mit empfohlenen Analogziffern und verpflichtenden Rechnungstexten

PSI
Empfohlene GOZ-Analogziffer: 4005
Verpflichtender Rechnungstext: Gingival- und/oder Parodontalindex

Erhebung mindestens eines Index in der UPT-Phase (bei Frequenzüberschreitung der 4005)
Empfohlene GOZ-Analogziffer: 4005a
Verpflichtender Rechnungstext: 4005a

PAR-Diagnostik (Status, Staging, Grading)
Empfohlene GOZ-Analogziffer: 8000a
Verpflichtender Rechnungstext: PAR-Diagnostik, Staging/Grading, Dokumentation

Aushändigung des PAR-Status auf einem PAR-Formblatt auf Wunsch des Patienten
Empfohlene GOZ-Analogziffer: 4030a
Verpflichtender Rechnungstext: Ausfertigung PAR-Formblatt

ATG
Empfohlene GOZ-Analogziffer: 2110a
Verpflichtender Rechnungstext: Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)

AITa
Empfohlene GOZ-Analogziffer: 3010a
Verpflichtender Rechnungstext: Subgingivale Instrumentierung – PAR (AIT)
Zusätzlich berechnungsfähige Leistung: 4050/4055 oder 1040

AITb
Empfohlene GOZ-Analogziffer: 4138a
Verpflichtender Rechnungstext: Subgingivale Instrumentierung – PAR (AIT)
Zusätzlich berechnungsfähige Leistung: 4050/4055 oder 1040

BEV
Empfohlene GOZ-Analogziffer: 5070a
Verpflichtender Rechnungstext: Befundevaluation – PAR

CPTa
Empfohlene GOZ-Analogziffer: 4090
Verpflichtender Rechnungstext: Lappenoperation
Zusätzlich berechnungsfähige Leistung: 0500 (1 x je Behandlungstag)

CPTb
Empfohlene GOZ-Analogziffer: 4100
Verpflichtender Rechnungstext: Lappenoperation
Zusätzlich berechnungsfähige Leistung: 0500 (1 x je Behandlungstag)

UPTc
Empfohlene GOZ-Analogziffer: 1040

UPTd
Empfohlene GOZ-Analogziffer: 5070a
Verpflichtender Rechnungstext: Befundevaluation – PAR

UPTe
Empfohlene GOZ-Analogziffer: 0090a
Verpflichtender Rechnungstext: Subgingivale Instrumentierung – UPT
Zusätzlich berechnungsfähige Leistung: 4050/4055 oder 1040

UPTf
Empfohlene GOZ-Analogziffer: 2197a
Verpflichtender Rechnungstext: Subgingivale Instrumentierung – UPT
Zusätzlich berechnungsfähige Leistung: 4050/4055 oder 1040

Dr. Matthias Schinkel

Vorstandsreferent für GOZ sowie Patientenberatung, Gutachter- und Schlichtungswesen

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Ivonne Schröder

GOZ-Beratung / Patientenberatung / Schlichtung

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GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Die Bundeszahnärztekammer aktualisiert regelmäßig ihre Kommentierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Der Kommentar steht allen Zahnärzten als pdf-Dokument zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung.

GOZ-Kommentar (Stand Januar 2021) ⧉
Bundeszahnärztekammer / www.bzaek.de

GOZ-Urteiledatenbank der Bundeszahnärztekammer

Die Bundeszahnärztekammer hat eine umfangreiche Online-Datenbank von Gerichtsurteilen zur GOZ zusammengestellt. Umfassende Funktionen ermöglichen eine zielführende Suche. Auch das Einreichen von noch nicht gelisteten Urteilen ist möglich.

⧉ GOZ-Urteiledatenbank
Bundeszahnärztekammer / www.bzaek.de