Versorgungswerk

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Pandemie rückt Vorsorge wieder in den Fokus

Für eine ausreichende finanzielle Versorgung im Alter bereits jetzt tätig werden

Umso wertvoller sind deshalb eine rechtzeitige Planung und offene Gespräche mit den Angehörigen. Die finanzielle Absicherung des Praxisinhabers und seiner Angehörigen bleibt besonders wichtig. Sie braucht in jedem Lebensabschnitt eine Überprüfung und Anpassung. Fehlende Absicherungen oder unterlassene Anpassungen werden sonst häufig erst später im Leistungsfall erkannt.  

Versorgungsbedarf ermitteln 

  • Werden Sie deshalb jetzt tätig, und ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen monatlichen Versorgungsbedarf!

Wie hoch Ihr tatsächlicher Bedarf im Alter oder bei Berufsunfähigkeit ist, hängt stark von Ihren individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen ab. Einen ersten Überblick können Sie sich aus Ihrem gegenwärtig verfügbaren Einkommen und Ihrer Einkommensverwendung verschaffen. Hilfreiche Unterlagen sind dabei die betriebswirtschaftlichen Auswertungen und eventuell bereits vorhandene Liquiditätsberechnungen. Zusätzlich hilft auch ein Blick auf die laufenden Kontoauszüge und eine daraus erstellte Übersicht zu den laufenden monatlichen Kosten. Dabei sollten Sie bewusst auflisten, welche Kosten im Alter weiterlaufen, nicht mehr entstehen oder neu hinzukommen. Einerseits bleiben die Kosten fürs Wohnen einschließlich der Nebenkosten sowie die Kosten des täglichen Lebensbedarfs erhalten. Anderseits fallen Kredite und Versicherungen oder ändern sich. Berufsbedingte Ausgaben entfallen in der Regel ganz. Gleichzeitig entstehen neue Kosten vor allem für Gesundheit und Pflege, die hinzugeplant werden müssen. 

Übersicht über bestehende Vorsorge 

  • Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer bereits vorhandenen Vorsorgeprodukte!

Zu Ihren laufenden Einkünften im Rentenalter zählt zunächst das Ruhegeld aus dem Versorgungswerk. Die voraussichtliche Höhe ergibt sich aus der individuellen Hochrechnung, die das Versorgungswerk bei Anforderung erstellt. Dabei beinhalten diese Hochrechnungen bereits verschiedene Beitrags- und Leistungsvarianten. Ein weiterer Baustein kann bei unseren älteren Kammermitgliedern noch die gesetzliche Rente sein. Auch hier gibt die in der Regel jährlich versandte Renteninformation eine Auskunft über die mögliche zukünftige Rente. Weitere monatliche Renten ergeben sich zum Beispiel aus abgeschlossenen Rürup- und Riester verträgen oder anderen privaten Rentenversicherungen. Aber auch laufende Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie eventuell aus Kapitalvermögen gehören zu den Alterseinkünften. Rechnen Sie bei allen monatlichen Rentenleistungen vorsorglich nur mit den Garantieleistungen ohne zukünftige Überschüsse. Dann gehen Sie hier auf Nummer sicher und sind später nicht enttäuscht, wenn die Gewinn- oder Überschussanteile geringer ausfallen oder gar nicht zur Verfügung stehen. 

Versorgungslücken feststellen und schließen 

  • Stellen Sie Ihre voraussichtliche monatliche Versorgungslücke fest ... 

Aus einer möglichen Differenz zwischen bereits vorhandenen Vorsorgeprodukten und dem ermittelten künftigen Versorgungsbedarf ergibt sich vielleicht eine individuelle Versorgungslücke. Falls Sie eine solche Lücke feststellen, sollten Sie gezielt und genau überlegen, was zu tun ist. 

  • ... und schließen Sie die Vorsorgelücke!

Sofort neue Vorsorgeprodukte abzuschließen, muss dabei nicht zielführend sein. Vielmehr sollten Sie an erster Stelle überlegen, bestehende Vorsorgeprodukte zu optimieren oder anzupassen. So kann beispielsweise beim Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen die Zahlung freiwilliger Beiträge oder ein Hinausschieben des Ruhegeldes eine Option sein. Gleiches gilt für Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung. Aber auch die Sicherung laufender Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung kann sinnvoll sein, wenn Sie vorausschauend ein Mietobjekt so erhalten, dass eine langfristige Vermietung im Rentenalter möglich ist. Ebenso kann die gezielte Anlage des vorhandenen Vermögens durch eine Mischung aus Spar- und Entnahmeplan eine Möglichkeit sein, die Versorgungslücke zu schließen. 

Einkünfte im Ruhestand abgaben- und steuerpflichtig 

Sollte es dennoch sinnvoll erscheinen, ein neues Vorsorgeprodukt abzuschließen, sollten Sie genau auf den Inhalt schauen und nicht nur auf die Verpackung. Eine eventuelle Steuerermäßigung während der Beitragszahlung kann die Beitragslast zwar mindern, sollte aber nicht ausschlaggebend für die Produktwahl sein. Bitte denken Sie daran, dass die späteren Einkünfte im Ruhestand durchaus abgaben- und einkommensteuerpflichtig sind. Bei gesetzlich Krankenversicherten können zudem Beiträge zur Krankenversicherung fällig werden..