Glossar

In diesem Bereich finden Sie Erläuterungen zu speziellen Begriffen des Versorgungswerkes.

Abkürzungsverzeichnis

ABVArbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V.
ALMAsset-Liability-Management
AltEinkGAlterseinkünftegesetz
APDeckAusgleichsposten innerhalb der Deckungsrückstellung zur Absicherung
von Risiken aus den Rechnungsgrundlagen und von bilanziellen
Zinsverlusten
ARGAltersruhegeld
AVRAusgangsverrentungssatz
BBGBeitragsbemessungsgrenze
BUBerufsunfähigkeit
DBDurchschnittsbeitrag
DBHmaßgeblicher Durchschnittsbeitrag
DeckDeckungsrückstellung
DIXDeutscher Immobilien-Index
DRVDeutsche Rentenversicherung
EMDEmerging-Market-Debt
EuriborEuropean Interbank Offered Rate
EVA(Ehelicher) Versorgungsausgleich
EVCAEuropean Venture Capital and Private Equity Association
GDVGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
HARGHinausgeschobenes Altersruhegeld
HBHandelsbilanz
KAGKapitalanlagegesellschaft 
MDBmaßgeblicher Durchschnittsbeitrag
MTNMedium Term Notes
NVNachversicherung
NZNeuzugang
NZOGObergrenze für den bilanzmäßigen jährlichen Neuzugang
oDPVoffenes Deckungsplanverfahren
RARRückstellung zur Absicherung von Risiken 
RBMRentenbemessungsgrundlage
RfBRückstellung für Beitragsrückerstattung
RZRechnungszins
SGBSozialgesetzbuch
SAAStrategische Asset-Allokation
SSDSchuldscheindarlehen
TAATaktische Asset-Allokation
TGTechnischer Geschäftsplan
TMITotal Market Index
VReinvermögen
VAVersorgungsausgleich
VAGVersicherungsaufsichtsgesetz
VARGVorgezogenes Altersruhegeld
VRLVerlustrücklage
VTBVersicherungstechnische Bilanz
VtRüVersicherungstechnische Rückstellungen
VW der LZKTh  Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen
VZThVersorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen (ugs.)
ZfAZentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
ZMVZahlstellenmeldeverfahren

A

Abfindung

Bei Wiederheirat der/s versorgungsberechtigten Witwe/rs endet die Pflicht des Versorgungswerkes, Hinterbliebenenrente zu zahlen. Die/der Witwe/r erhält als Ausgleich eine Kapitalabfindung vom Versorgungswerk in Höhe des 36-fachen Betrages des monatlichen Witwen-/rgeldes (Satzung § 37 Abs. 1). Fünf Jahre nach dem Tod des Mitgliedes ist der Anspruch verjährt. Als Witwe/r gilt auch der überlebende Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Als Heirat gilt auch die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).

 

Abschreibungen

In der Buchhaltung bezeichnet man Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Umlaufvermögens als Abschreibungen. Diese Wertminderungen beschreiben den Wertverzehr eines Wirtschaftsgutes in Folge seiner Abnutzung. Im Bereich der Finanzanlagen (Wertpapiere) werden Abschreibungen in der Regel vorgenommen, wenn ihr Wert am Bilanzstichtag niedriger ist als der Buchwert. 

 

Absicherung

Die Absicherung ist eine Strategie zum Schutz eines Portfolios oder von geplanten Investitionen gegen nachteilige Kursentwicklungen (z.B. Hedging). Hedge-Instrumente sind finanzielle Werkzeuge oder Strategien, die von Anlegern verwendet werden, um ihre Portfolios gegen potenzielle Verluste abzusichern. Diese Instrumente ermöglichen es Investoren, Risiken zu kontrollieren. Es gibt verschiedene Arten von Hedge-Instrumenten, darunter Optionen, Futures, Swap-Verträge und Derivate.

 

Absolute Return

Absolute Return ist das Maß der absoluten Wertsteigerung einer Anlage in einem gegebenen Zeitraum. Als Absolute Return bezeichnet man auch das Bestreben eines Fondsmanagers, jedes Jahr ein positives Ziel zu erwirtschaften.

 

Aktive Mitglieder

Es handelt sich um die Mitglieder des Versorgungswerkes, die derzeit Beiträge einzahlen und dadurch einen Rentenanspruch erwerben.

 

Aktuar

Der Aktuar ist ein speziell ausgebildeter Mathematiker, der insbesondere für Versicherungsunternehmen und Banken tätig ist. Er hat die Aufgabe, die dauerhafte Finanzierbarkeit der Verpflichtungen zu überprüfen und sicherzustellen.

 

Alternative Investments

Alternative Investments sind nicht traditionelle Anlagen, die oft eine geringere unmittelbare Verfügbarkeit besitzen und das Ziel einer absoluten positiven Renditeentwicklung verfolgen, z. B. Hedgefonds, Rohstoff- und Währungsfonds, Private Equity. Sie sind im Gegensatz zu traditionellen Anlagen, wie Aktien und Anleihen, meist mit einem höheren Risiko verbunden.

 

Altersabhängige Tabelle

Diese Tabelle ist Teil der Satzung (Anhang zu § 26 Abs. 2) und bestimmt nach erreichtem Alter im jeweiligen Jahr, um welchen Faktor die im jeweiligen Jahr erworbenen Anwartschaften bei einer altersabhängigen Dynamisierung angehoben werden.
Beispiel:
Alter 30 = Faktor 1,2850
Alter 45 = Faktor 1,1665
Alter 60 = Faktor 1,1125

 

Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

Das Alterseinkünftegesetz, das zum 1. Januar 2005 in Kraft trat, regelt die Versteuerung der Renten und die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen an die Rentenversicherungsträger neu. In einer Übergangsphase von mehreren Jahrzehnten werden seit In-Kraft-Treten des Gesetzes Zahlungen von Beiträgen Schritt für Schritt steuerfrei gestellt. Die späteren Rentenleistungen bei Renteneinweisung werden in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns zunehmend besteuert.

 

Altersgrenze

Die Altersgrenze bezeichnet das vollendete Lebensjahr, zu dem eine Rente in Anspruch genommen werden kann. Beim regulären Altersruhegeld spricht man von der Regelaltersgrenze (derzeit das 67. Lebensjahr). Andere Altersgrenzen bestimmen den Zeitpunkt zum Eintritt in das vorgezogene Altersruhegeld (derzeit frühestens das 60./62. Lebensjahr) oder das hinausgeschobene Altersruhegeld (derzeit spätestens das 72. Lebensjahr).

 

Altersrentner

Es handelt sich um Ruhegeldempfänger, die zuvor Anwartschaften durch Beitragszahlungen erworben und die entsprechende Altersgrenze erreicht haben (auch als Altersruhegeldempfänger bezeichnet).

 

Altersruhegeld

Das Altersruhegeld wird auch als Rente oder Altersrente bezeichnet. Im Versorgungswerk wird in der Satzung der Begriff Altersruhegeld verwendet. Das Altersruhegeld ist die beim Renteneintritt gemäß der Satzung des Versorgungswerkes berechnete Geldsumme, die lebenslang monatlich gezahlt wird. Bei vorgezogenem bzw. hinausgeschobenem Altersruhegeld ergeben sich entsprechende Abschläge und Zuschläge. In der Regel wird das Altersruhegeld jährlich durch Dynamisierung erhöht.

 

Anfangsbestand

Der Anfangsbestand bezeichnet die Anzahl der Mitglieder, die bei Gründung des Versorgungswerkes (1992) Mitglied der Landeszahnärztekammer Thüringen waren und das 45. Lebensjahr nicht überschritten hatten.

 

Anlageverordnung

Die Anlageverordnung ist eine bundesrechtliche Verordnung auf Basis des Versicherungsaufsichtsgesetztes, die die mögliche Anlage des gebundenen Vermögens bei Versicherungsunternehmen und Versorgungswerken regelt. Enthalten sind insbesondere Regelungen zu zulässigen Anlageformen sowie zur zulässigen größenmäßigen Verteilung dieser Anlagen (Mischung und Streuung).
Beispielquoten nach AnlV: 35 % Risikoquote (Aktien, Alternative Anlagen), 25 % Immobilien

 

Anwartschaft

Die Anwartschaft bezeichnet die durch die Beitragszahlung erworbene Grundlage zur Ermittlung der Höhe des Rentenanspruches. Dabei werden die Zahlungen pro Jahr in Punkte umgerechnet (eingezahlter Beitrag * Multiplikator / Durchschnittsbeitrag). Aus den so erzeugten Punktwerten ergibt sich die Altersrente (Summe der Punktwerte * Rentenbemessungsgrundlage / 100).

 

Anwartschaft, passive

Sofern Mitglieder vor dem Leistungsfall (Altersrenten; Berufsunfähigkeitsrente) aus dem berufsständischen Versorgungswerk ausscheiden, bleibt die bis dahin erworbene Anwartschaft erhalten und ermöglicht weiterhin den Leistungsbezug, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Dieser Anspruch aus passiver Anwartschaft ist nicht kapitalisierbar. In einigen Fällen können geleistete Beiträge ggf. in ein neu zuständiges Versorgungswerk mitgenommen werden (siehe auch: Überleitung).

 

Anwartschaftsdeckungsverfahren

Das erforderliche Kapital für die späteren Rentenzahlungen wird bereits während der Zeit des Erwerbs der Anwartschaften durch Beiträge und Zinsen angesammelt. Im Gegensatz zum reinen Umlageverfahren werden im Anwartschaftsdeckungsverfahren die Leistungen durch angespartes Kapital abgedeckt.

 

Anwartschaftsmitteilung

Die Anwartschaftsmitteilung ist ein Informationsschreiben über die Höhe der in den Vorjahren durch Beitragszahlung und Dynamisierung erworbenen Anwartschaften und die voraussichtliche Rentenhöhe bei Berufsunfähigkeit, regulärem und vorgezogenem Altersruhegeld.

 

Äqutemp

Der Äqutemp war die Reserveposition in der Deckungsrückstellung  (Anteilige Deckungsrückstellung für Bilanzstichtage ab dem 31.12.2016 bis zum 31.12.2021 zur Berücksichtigung einer Absenkung des Rechnungszins um 1,00 % für die jeweils ersten 5 Jahre nach dem Bilanzstichtag).

 

Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV)

Die ABV ist der Dachverband der berufsständischen Versorgungswerke. Sie vertritt auf politischer Ebene deren Interessen und fördert den Informationsaustausch und die Abstimmung der Versorgungswerke untereinander. Ihr gehören derzeit 89 auf Landesrecht beruhende öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen („Versorgungswerke“) an. Die ABV wirkt als Interessenvertretung der berufsständischen Versorgungswerke auch bei der Gesetzgebung mit.

 

Asset

Als Asset wird die Kapitalanlage, aber auch einzelne Kapitalanlage-Arten oder Anlageklassen, bezeichnet.
Beispiel: Aktien, Anleihen, Immobilien

 

Asset-Allokation

Asset-Allokation bedeutet die Aufteilung des Vermögens auf einzelne Asset-Klassen (d. h. Vermögensanlagearten wie z. B. verzinsliche Wertpapiere, Aktien, aktienähnliche Produkte, Derivate, Währungen, Rohstoffe etc.). Die Asset­-Allokation hat zum Ziel, die Rendite eines Portfolios zu optimieren und die Risiken zu minimieren.
Beispiel: 30% in Aktien, 40% in Anleihen, 20% in Immobilien, 5 % Alternative Anlagen, 5 % Kasse

 

Asset-Liability-Management (ALM)

Es handelt sich um einen Managementansatz, bei dem die Risiken aus dem leistungswirtschaftlichen und dem finanzwirtschaftlichen Bereich unternehmenszielbezogen aufeinander abgestimmt werden. ALM beinhaltet im Kern die zielgerichtete Koordination der Steuerung der Aktiva und Passiva, also der Abstimmung der Anlageportfolios (Assets) mit den durch die Versicherungsprodukte induzierten versicherungstechnischen Verpflichtungen (Liabilities).

 

Asset-Manager

Der Asset-Manager ist ein Vermögensverwalter, der ein Anlagenportfolio nach Risiko- und Ertragsgesichtspunkten steuert.

 

Aufsicht

Versorgungswerke unterstehen der Rechts- und Versicherungsaufsicht. Dabei wird die Geschäftstätigkeit aller Versorgungswerke durch die Aufsichtsbehörde überwacht. Änderungen der Satzung werden von ihr geprüft und genehmigt. Dabei trägt die Rechtsaufsicht dafür Sorge, dass die rechtlichen Grenzen des Handelns nicht überschritten werden, während die Versicherungsaufsicht im Wesentlichen kontrolliert, ob die eingegangenen Versorgungszusagen dauerhaft sichergestellt sind. Einer Kontrolle, wie sie ihre gesetzlichen Aufgaben konkret erfüllen (sogenannte Fachaufsicht), unterliegen die Versorgungswerke dagegen nicht. Hier können sie im Rahmen der Selbstverwaltung frei gestalten und entscheiden.

 

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand des Versorgungswerkes.
Dabei hat der Aufsichtsrat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Bestellung und Abberufung des hauptamtlichen Mitgliedes des Vorstandes (Geschäftsleiter),
b) Abschluss und Beendigung des Anstellungsvertrages mit dem hauptamtlichen Mitglied des Vorstandes (Geschäftsleiter),
c) Prüfung der Eignung des vom Vorstand ausgewählten Versicherungsmathematikers nach den Vorgaben des ThürVAG und
Bestellung und Abberufung des Versicherungsmathematikers,
d) Bestellung des vom Vorstand ausgewählten Wirtschaftsprüfers,
e) Prüfung der Kapitalanlagerichtlinie nach den Vorgaben des ThürVAG und Genehmigung der Kapitalanlagerichtlinie,
f) Vorschläge an die Kammerversammlung der Kammer über die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses.
(Satzung § 4 Abs. 7)

 

Ausgangsverrentungssatz (AVR)

Der Ausgangsverrentungssatz drückt aus, wieviel Rentenanspruch sich aus der Beitragszahlung für das Jahr der Zahlung ergibt (AVR = Multiplikator * Rentenbemessungsgrundlage / maßgeblicher Durchschnittsbeitrag). Er beinhaltet keinerlei zukünftige Dynamisierungen und wird als versicherungsmathematische Kennzahl verwendet.

 

Ausgleichsposten der Deckungsrückstellung (APDeck)

Es handelt sich hierbei um den Ausgleichsposten innerhalb der Deckungsrückstellung zur Absicherung von Risiken aus verschiedenen mathematischen Rechnungsgrundlagen und von bilanziellen Zinsverlusten.

B

Baisse

Baisse bezeichnet eine Phase fallender Kurse an einem (Aktien-)Markt, auch als Bärenmarkt bezeichnet.

 

Barwert

Der Barwert gibt Auskunft darüber, welches Kapital benötigt wird, um eine bestimmte, später fällig werdende Leistungsverpflichtung erfüllen zu können. Im Kontext des Versorgungswerkes ist der Barwert abhängig vom Alter des Mitglieds und der Höhe der Rente bzw. der Höhe der versprochenen Leistungen, sowie vom zugrundegelegten Zins, dem sogenannten Rechnungszins. Entgegen des allgemeinen Sprachgebrauchs bezieht sich der Bergriff des Barwertes nicht direkt auf Bargeld (also direkt zur Verfügung stehendes Geld).

 

Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Gleichzeitig besteht eine Pflichtmitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk, wenn eine entsprechend berufsspezifische zahnärztliche Tätigkeit ausgeführt wird. Angestellt tätige Mitglieder des Versorgungswerkes  können sich deswegen zugunsten des Versorgungswerks von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, wenn sie einer berufsspezifischen zahnärztlichen Beschäftigung nachgehen. Hierdurch wird eine doppelte Beitragspflicht, zum einen an die gesetzliche Rentenversicherung und zum anderen an das berufsständische Versorgungswerk, verhindert.

 

Beitrag (Pflichtbeitrag)

Jedes Mitglied, egal, ob Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied im Versorgungswerk, ist zur Beitragszahlung verpflichtet. Die Satzung sieht eine Beitragsfreistellung nur in eng umgrenzten Fällen vor (§ 12 Abs. 1 und 2).

 

Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Sozialversicherungsbeiträge – darunter auch der Beitrag zur Rentenversicherung – werden grundsätzlich nach dem individuellen Arbeitsentgelt bemessen. Es gibt jedoch bestimmte Grenzbeträge, die jährlich neu festgelegt werden und als Beitragsbemessungsgrenzen bezeichnet werden. Übersteigt das individuelle Arbeitsentgelt diese Beitragsbemessungsgrenze, wird der Beitrag maximal aus dem der Beitragsbemessungsgrenze entsprechenden Arbeitsentgelt berechnet. Es gibt unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung einerseits und für die Kranken- und Pflegeversicherung andererseits. Seit 2025 sind die Beitragsbemessungsgrenzen bundeseinheitlich anzuwenden. Eine Unterscheidung in Ost und West entfällt. Bei den Beiträgen zur berufsständischen Versorgung handelt es sich nicht um Sozialversicherungsbeiträge im Sinne der Sozialgesetzbücher (SGB). Im Versorgungswerk wird die Beitragsbemessungsgrenze als Grundlage zur Festlegung der Beitragshöhe genutzt.

 

Beitragskurve

Die Beitragskurve ist die nach Geschlecht und Alter aufgeteilte Darstellung der jährlichen Beitragszahlungen.

 

Beitragssatzanhebung

Der Beitragssatz ergibt zusammen mit der Beitragsbemessungsgrenze den Pflicht- bzw. Regelbeitrag angestellter und niedergelassener Mitglieder. Durch die Anhebung der Beitragssätze steigen dementsprechend die von den Mitgliedern zu zahlenden Beiträge. Die Anhebung ist eine gestalterische Möglichkeit des Versorgungswerkes, das Verhältnis zwischen Beitragseinnahmen und Rentenausgaben in Balance zu halten.
2024: Beitragssatz 17,8 %, Bemessungsgrenze 89.400,00 €, Regelbeitrag 15.924,00 €
2025: Beitragssatz 18,6 %, Beitragsbemessungsgrenze 96.600,00 €, Regelbeitrag 17.968,00 €

 

Beitragstrend

Als Beitragstrend wird die Entwicklung des Gesamtbeitrages über einen gewissen Zeitraum bezeichnet. Er ist eine mathematische Kenngröße und im offenen Deckungsplanverfahren eine Gewinnquelle.

 

Benchmark

Eine Benchmark ist ein neutraler Bezugspunkt zur Beurteilung des Erfolgs einer Anlage. Die Benchmark definiert einen Vergleichs- bzw. Referenzwert, durch den die Performance des tatsächlichen Portfolios analysiert und bewertet werden kann.

 

Berufsständische Versorgung

Die berufsständische Versorgung ist ein öffentlich-rechtliches Alterssicherungssystem. In Form von gemeinnützigen Pflichtversorgungseinrichtungen für die Angehörigen der sogenannten „freien verkammerten Berufe“ sichert die berufsständische Versorgung bestimmte Berufsgruppen gegen die Risiken des Alters und bei Invalidität/Berufsunfähigkeit ab. Auch der Hinterbliebenenschutz gehört zum Leistungsspektrum der berufsständischen Versorgung.

 

Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente)

Die berufsständischen Versorgungswerke gewähren bei dauerhafter oder vorübergehender Berufsunfähigkeit Versorgungsleistungen in Form eines monatlichen Ruhegeldes, sofern das Mitglied aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, den Beruf auszuüben. Die Berufsunfähigkeit muss beantragt und nachgewiesen werden. Die Berechnung der Höhe des Ruhegeldes ist in der Satzung unter § 33 und 34 dargestellt.

 

Bestätigungsvermerk, uneingeschränkter

(siehe auch: Testat des Wirtschaftsprüfers)

 

Bilanzieller Zinsverlust

Als Zinsverlust wird bei einer Kapitalanlage der Verlust bezeichnet, der daraus entsteht, dass zukünftige Zinserträge nicht in Anspruch genommen werden können. In der Versicherungsmathematik wird unter diesem Begriff der Betrag verstanden, der fehlt, um den Rechnungszins (3,0 %) abzudecken.

 

Biometrie

Die Biometrie sind verschiedene Wahrscheinlichkeitswerte, mit denen (aufgeteilt nach Alter und Geschlecht) die Rückstellungen in der Bilanz berechnet werden (biometrische Rechnungsgrundlagen). Die verschiedenen Wahrscheinlichkeitswerte sind im Einzelnen:

  • Sterbewahrscheinlichkeiten für Aktive, Rentner und Witwen/r
  • Invalidisierungswahrscheinlichkeiten
  • Wahrscheinlichkeit, im Todesfall verheiratet zu sein
  • Alter des hinterbliebenen Ehepartners, eingetragene/n Lebenspartner/in im Todesfall

 

Biometrische Rechnungsgrundlagen/Werte

Hierbei handelt es sich um Wahrscheinlichkeitswerte, mit deren Hilfe man die Entwicklung von Beständen vorausberechnen kann.

 

Blue-Chip-Aktien

Als „Blue Chips“ oder Standardwerte werden umsatzstarke Aktien großer Unternehmen bezeichnet, auf deren Kursentwicklung führende Indizes beruhen. Sie zeichnen sich durch ein hohes Handelsvolumen und eine höheres Engagement instuitutioneller Investoren aus.

 

Bruttoanfangsrendite (Immobilien)

Die Bruttoanfangsrendite errechnet sich aus den Bruttoeinnahmen (Jahresmietertrag) im Verhältnis zum Nettokaufpreis.

 

Bruttoverzinsung

Die Bruttoverzinsung ist der Quotient aus den ordentlichen Erträgen (Couponzahlungen, Fondsausschüttungen, Mieteinnahmen etc.) und dem durchschnittlichen Jahresbestand der Kapitalanlagen auf Buchwertbasis. Die Aufwendungen sowie außerordentlichen Erträge werden bei dieser Kennzahl nicht berücksichtigt. Daher ist die Bruttoverzinsung kein guter Indikator für die tatsächliche Ertragskraft der Kapitalanlagen, gibt jedoch einen Hinweis auf das Kapitalertragspotential.

 

Buchwert

Der Buchwert ist im Rechnungswesen der Wert, mit dem ein Wirtschaftsgut zum Bilanzstichtag in der Bilanz aktiviert oder als Kapitalposition passiviert ist. Der Buchwert ist somit nicht unbedingt der Wert, der beim Verkauf des Gutes als Erlös zu erzielen wäre.

C

Cap

Cap bezeichnet einen vereinbarten Referenz-Zinssatz, welcher dem Käufer am Ende jeder Periode, in der der Geldmarktzinssatz über dem vereinbarten Referenz-Zinssatz liegt, eine Auszahlung liefert. Die Höhe dieser Auszahlung errechnet sich aus dem (ebenfalls vertraglich vereinbarten) Nominalwert multipliziert mit der Differenz zwischen dem Geldmarktzinssatz und dem Cap. So kann durch Zinscaps eine Zinsobergrenze in Höhe des Caps garantiert werden.

 

Credit-Spread

Der Credit-Spread ist definiert als die Renditedifferenz zwischen einer risikolosen und einer risikobehafteten Anleihe. Spreadrisiken berücksichtigen die Gefahr, dass sich diese Zinsdifferenz auch bei gleichbleibendem Rating verändern kann.

 

D

Dachfonds

Ein Dachfonds (engl.: Fund of Funds) ist ein Wertpapierfonds, bei dem nicht in einzelne Wertpapiere, sondern in mindestens fünf verschiedene Wertpapierfonds angelegt wird. Daraus ergibt sich für den Anleger der Vorteil einer größeren Risikostreuung.

 

Datenschutz

Auch Berufsständische Versorgungswerke sind dem Datenschutz verpflichtet. Sie erheben, verarbeiten und nutzen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben eine Vielzahl von Daten. Dabei sind vor allem personenbezogene Daten in besonderem Maße vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Zur Gewährleistung eines umfassenden Datenschutzes sind diverse technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen und zu beachten (z.B. Zugangskontrolle, Eingabekontrolle, Übermittlungskontrolle). Über die korrekte Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben wacht ein interner bzw. externer Datenschutzbeauftragter.

 

Deckungsplanverfahren, offenes (oDPV)

Das oDPV ist ein in der berufsständischen Versorgung häufig verwendetes Finanzierungsverfahren. Es werden Rentenpunkte vergeben, deren Wert so festgelegt wird, dass die Bilanz ausgeglichen ist (Deckungsplanverfahren). Man spricht von „offen“, wenn in der Berechnung auch zukünftige Beiträge und die hieraus erworbenen Ansprüche berücksichtigt werden. Das Verfahren ist eine Mischform aus Anwartschaftsdeckungsverfahren und Umlageverfahren.
(siehe auch: Finanzierungsverfahren)

 

Deckungsrückstellung (Deck)

Die Deckungsrückstellung ist eine versicherungstechnische Rückstellung. Sie gibt die Menge des Geldes an, die für die Erfüllung der bereits erworbenen Anwartschaften, der künftig zu erwerbenden Ansprüche und der bereits laufenden Rentenzahlungen notwendig ist.

 

Depotbank

Als Depotbank wird bei Investmentfonds die Bank bezeichnet, die die Fondsbuchhaltung durchführt, Wertpapiere verwahrt sowie die Fondsanteile ausgibt.

 

Derivat

Derivate sind sehr komplexe von Basiswerten abgeleitete Finanzinstrumente, deren Preis oder Wert von diesem  Basiswert (z.B. von einem Aktienkurs, einem variablen Zinssatz oder einem Rohstoffpreis) abhängt. Insbesondere kann ein Derivat so konstruiert sein, dass sein Wert steigt, wenn der Basiswert sinkt. Deshalb können Derivate als Absicherung gegen Kursschwankungen oder zu Spekulationszwecken (z.B. um Gewinne auch bei fallenden Kursen zu erzeugen) eingesetzt werden. Wichtige Beispiele sind Futures, Optionen und Swaps.

 

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Die Deutsche Rentenversicherung bildet seit dem Jahr 2005 das gemeinsame Dach aller Rentenversicherungsträger, die für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), mit Sitz in Berlin, ist unter diesem gemeinsamen Dach der größte Träger der Rentenversicherung. Daher ist für die Frage der gesetzlichen Rentenversicherung die DRV Bund Ansprechpartner der berufsständisch Versicherten.  Mit Aufnahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses entsteht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Von dieser Versicherungspflicht können sich die Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke für ihre berufsspezifische Beschäftigung zugunsten des Versorgungswerks befreien lassen.

 

Deutscher Immobilien-Index (DIX)

Ein Immobilienindex ist ein Index, der die Preis- oder Wertänderungen am Immobilienmarkt bzw. in dessen Segmenten abbildet. Der Deutsche Immobilien-Index (DIX) veranschaulicht die Performance-Entwicklung des deutschen Immobilienmarktes. Er liefert der Anlagebranche und Immobilienwirtschaft eine Beurteilungsgrundlage für Investitionsentscheidungen.

 

Dividende

Die Dividende ist der an die Aktionäre ausgeschüttete Gewinn einer Aktiengesellschaft und wird pro Aktie gezahlt.

 

Due Dilligence

Due Dilligence ist ein Analyse- und Prüfverfahren zur Untersuchung der wirtschaftlichen, technischen, steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen beim Unternehmenskauf, Erwerb von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien sowie bei einem Börsengang.

 

Duration

Unter Duration versteht man die mittlere Kapitalbindungsdauer von Anleihen (in Jahren angegeben). Die Duration ist ein Maß für das Zinsänderungsrisiko. Je kürzer die Duration, desto weniger reagiert die Anleihe auf Zinsänderungen.

 

Durchschnittsbeitrag

Der auf volle Euro aufgerundete Durchschnittsbeitrag ergibt sich durch Division aller in einem Kalenderjahr entrichteten Beiträge durch die mittlere Zahl der Mitglieder. Er dient zur Ermittlung der sich aus den eingezahlten Beiträgen ergebenden Punktwerte pro Kalenderjahr.

 

Dynamisierung

Die Dynamisierung ist eine Erhöhung der erworbenen Anwartschaften und/oder Ruhegeldern. Über eine Erhöhung entscheidet die Kammerversammlung in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage und des als Dynamisierungspotenzial zur Verfügung stehenden Überschusses. In der Regel erfolgt die Dynamisierung einmal im Jahr zum 01.01. Dabei werden die Versorgungsansprüche um einen beschlossenen Prozentsatz erhöht. Die Dynamisierung der Anwartschaften der aktiven Mitglieder erfolgt zunächst, indem die Punktwerte des vorletzten Kalenderjahres altersabhängig wie in der Satzung festgelegt (Anhang zu § 26 Absatz 2) angehoben werden. Zusätzlich erfolgt eine Erhöhung aller erworbenen Anwartschaften über die Anhebung der Rentenbemessungsgrundlage. Die Dynamisierung der Anwartschaften und Ruhegelder beschließt die Kammerversammlung jährlich für das Folgejahr. 

 

Dynamisierungspotential

Es handelt sich um die für die Dynamisierung der Renten und Beiträge zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Die Mittel für die Dynamisierungen werden der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen.

E

Einlagensicherung

Als Einlagensicherung werden Maßnahmen zum Schutz der Einlagen (Bankguthaben) von Kunden bei Kreditinstituten im Falle der Insolvenz bezeichnet. Die Einlagensicherung (auch für Versorgungswerke) beträgt 100 Tsd. Euro.

 

Einzahlungshöchstgrenze

Die Satzung des Versorgungswerkes sieht eine Einzahlungshöchstgrenze vor, um die Steuerbefreiung der berufsständischen Versorgungseinrichtungen von der Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuerpflicht zu gewährleisten. Die Einzahlungshöchstgrenze liegt beim 1,3fachen Betrag des jährlichen Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung. Aus der Differenz der Einzahlungshöchstgrenze eines Jahres und den für dasselbe Kalenderjahr zu entrichtenden Pflichtbeiträgen ermittelt sich der Betrag, der maximal für freiwillige Mehrzahlungen zur Verfügung steht. Im Jahr 2025 beträgt diese Differenz 5.382,00 € (23.358,00 € - 17.976,00 €).
(siehe auch: Freiwillige Mehrzahlungen)

 

Elternzeit

Auf ihren Antrag erhalten Mitglieder für die Zeiten der gesetzlichen Mutterschutzfristen und bei Inanspruchnahme der gesetzlichen Elternzeit für dessen Dauer (maximal 36 Monaten), wenn nicht Dritte zur Beitragsentrichtung verpflichtet sind, eine Beitragsbefreiung oder Beitragsermäßigung. Selbstständig tätige Mitglieder erhalten für die Elternzeit bis zu 36 Monaten auf Antrag eine Beitragsbefreiung, vorausgesetzt, sie üben in dieser Zeit keine zahnärztliche Tätigkeit aus.
Eine Anrechnung der Elternzeit auf Anwartschaften im Versorgungswerk erfolgt nicht. Die Berücksichtigung von Elternzeiten kann für Mitglieder des Versorgungswerkes auch bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgen.

 

EMD-Anleihen

EMD-Anleihen (= Emerging-Market-Debt-Anleihen) sind Anleihen, die von Schwellenländern (Niedrig-/Mitteleinkommensländer) in lokaler Währung oder in fremder Währung (z. B. in USD) zur Finanzierung des Landes begeben werden.

 

Entgeltpunkte

Entgeltpunkte sind die Grundlage der später ausgezahlten Rente. Je höher die Zahl der Entgeltpunkte ist, die ein Versicherter während seines Erwerbslebens erwirbt, desto höher fällt seine Rente aus. Grundsätzlich werden Entgeltpunkte erworben, indem Beiträge entrichtet werden. Je höher die Beitragszahlungen eines Versicherten sind, desto mehr Entgeltpunkte werden gutgeschrieben. Sie ergeben sich aus den jährlich gezahlten Beiträgen, einem Multiplikator und dem maßgeblichen Durchschnittsbeitrag (siehe Satzung § 32 Abs. 3).
(siehe auch: Punktwerte)

 

Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung vereinbaren Arbeitgeber und Beschäftigte/r, dass ein Teil der künftigen Bruttobezüge der/des Beschäftigten durch den Arbeitgeber als Beitrag in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Die Entgeltumwandlung wird staatlich gefördert, indem die gezahlten Beiträge bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

 

Ertragsanteil

Die Finanzierung der berufsständischen Versorgung basiert nicht auf einem reinen Umlageverfahren, sondern auf einem kapitalbildenden Finanzierungsverfahren. Kennzeichnend für kapitalbildende Finanzierungsverfahren ist, dass der einzelne Rentner seine Rente nicht aus fremden Beitragszahlungen herleitet, sondern im Wesentlichen aus dem Kapital, das er selbst im Laufe seines Erwerbslebens infolge der eigenen Beitragszahlungen angesammelt hat und das durch gewinnbringende Anlage am Kapitalmarkt vermehrt wird. Bei kapitalbildenden Versicherungssystemen setzt sich die spätere Rentenauszahlung damit in der Regel aus zwei Komponenten zusammen: einem Sparanteil und einem Ertragsanteil. Der Sparanteil kommt direkt durch die geleisteten Beitragszahlungen zustande, während der Ertragsanteil aus der Kapitalanlage, d.h. der Verzinsung, resultiert.

 

Euribor

Beim Euribor handelt es sich um den Zinssatz, den europäische Banken voneinander beim Handel von Einlagen mit einer festgelegten Laufzeit von einer Woche sowie zwischen einem und zwölf Monaten verlangen. Er ist bei variabel verzinslichen Euro-Anleihen der wichtigste Referenzzinssatz (auch European Interbank Offered Rate genannt).

 

EuroStoxx50 Kursindex

Dieser Index repräsentiert die Blue-Chip-Werte von Marktführern der Eurozone und deckt ungefähr 60 % der Marktkapitalisierung (free float) des Dow Jones Euro Stoxx Total Market Index (TMI).

 

Externe Teilung

Im Falle einer Scheidung findet üblicherweise ein Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte statt (siehe Versorgungsausgleich). Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Ausgleich zu vollziehen. Von externer Teilung ist die Rede, wenn Versorgungsanrechte nicht innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems geteilt werden, sondern der Ausgleich über einen anderen Versorgungsträger durchgeführt wird als demjenigen, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht. Bei dem anderen Versorgungsträger (sogenannte Zielversorgungsträger) wird in Höhe eines konkret zu berechnenden Ausgleichswerts ein Anrecht für den ausgleichsberechtigten Partner begründet. Die externe Teilung ist von Gesetzes wegen der Ausnahmefall. Sie kommt grundsätzlich nur in zwei Fällen in Betracht: Erstens, wenn die ausgleichsberechtigte Person und der Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person eine externe Teilung vereinbaren (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG). Zweitens, wenn der Wert des auszugleichenden Anrechts bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigt und der Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehepartners eine externe Teilung verlangt (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG). Kommt es ausnahmsweise zu einer externen Teilung, so hat die ausgleichsberechtigte Person grundsätzlich ein Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung. Sie kann also wählen, in welches Versorgungssystem der Ausgleichswert übertragen werden soll.

F

Finanzierungssystem

Als Finanzierungssystem versteht man die Zahlungsströme in einem Versorgungswerk. Da die Beitragszahlungen und Leistungen zeitversetzt erfolgen (Aktiver = Beitragszahler, Rentner = Leistungsempfänger), müssen diese Geldströme sichtbar und begreifbar gemacht werden. Deshalb werden diese Zahlungsströme in ein mathematisches Modell gefasst und im Technischen Geschäftsplan niedergeschrieben. Über das Finanzierungssystem hat man auch Einfluss auf diese Zahlungsströme und kann diese dadurch steuern.

 

Finanzierungsverfahren

Im Bereich der Altersvorsorge sind verschiedene Finanzierungsverfahren anzutreffen. Mit einem Finanzierungsverfahren werden die Zahlungsströme einer Versorgungseinrichtung anhand eines mathematischen Modells beschrieben, wobei Einnahmeströme (Beiträge, Zinsen) und Ausgabeströme (Versorgungsleistungen, Verwaltungskosten) langfristig zur Deckung gebracht werden müssen, um die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungen sicherzustellen. Grob unterscheidet man zwischen kapitalbildenden Systemen (volle/teilweise Kapitaldeckung), bei denen die Leistungen ganz oder zum Teil durch angespartes Kapital und Zinserträge finanziert werden, und dem Umlagesystem, bei dem die Leistungen in einem bestimmten Zeitraum durch Beiträge im gleichen Zeitraum finanziert werden. Die berufsständischen Versorgungswerke in Deutschland werden überwiegend im offenen Deckungsplanverfahren und im Anwartschaftsdeckungsverfahren finanziert, während die gesetzliche Rentenversicherung mit dem Umlageverfahren arbeitet. (Siehe auch: Anwartschaftsdeckungsverfahren; Deckungsplanverfahren, offenes)

 

Floater

Als Floater (oder variabel verzinsliche Anleihe; englisch floating rate note, abgekürzt FRN) bezeichnet man eine Anleihe mit variablem Zins, die meist an einen Referenzzinssatz gekoppelt wird. Zur Bepreisung der Bonität ihres Emittenten wird ein Aufschlag auf den Referenzzinssatz vereinbart. Anders gestaltete variabel verzinsliche Wertpapiere werden hingegen nicht als Floater, sondern als strukturierte Finanzprodukte angesehen.

 

Fondsmangament

Das Fondsmanagement führt die Vermögensverwaltung des Fonds durch. Der Fondsmanager trifft Kauf- und Verkaufsentscheidungen für die Vermögenswerte der Fonds. Ihm obliegt sowohl die strategische (langfristige) als auch taktische (kurzfristige) Ausrichtung des Fonds.

 

Freiwillige Mehrzahlungen

Neben den Pflichtbeiträgen kann jedes Mitglied freiwillig weitere Beiträge an das Versorgungswerk entrichten, um seine Anwartschaft auszubauen. Freiwillige Mehrzahlungen werden gleich bewertet wie Pflichtbeiträge und sind in gleicher Weise im Rahmen des Sonderausgabenabzugs und der zulässigen Höchstgrenzen steuerlich abzugsfähig (Satzung § 21).
(siehe auch: Höchstgrenze)

 

Freiwillige/Fortgesetzte Mitgliedschaft

Eine beendete Pflichtmitgliedschaft kann auf Antrag als fortgesetzte Mitgliedschaft mit den gleichen Rechten und Pflichten fortgesetzt werden, es sei denn, die Berufstätigkeit wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt und es entsteht hierdurch eine Mitgliedschaft in einem anderen berufsständischen Versorgungswerk. Die freiwillig fortgesetzte Mitgliedschaft endet in der Regel

  • mit Eintritt der Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft,
  • durch Austrittserklärung des Mitglieds oder
  • durch Kündigung des Versorgungswerkes im Falle des Zahlungsverzugs.

Maßgeblich ist das zugrundeliegende Satzungsrecht (§ 14 Abs. 2).

 

Futures

Im Gegensatz zu Optionen, die eine bedingte Verpflichtung darstellen, haben bei Futures sowohl Käufer als auch Verkäufer die unbedingte Verpflichtung, eine festgelegte Menge eines Finanzinstruments zu einem festgelegten Preis zu einem festgelegten Termin in der Zunft zu liefern bzw. abzunehmen. Furures werden auch Finanzterminkontrakte genannt. Im Gegensatz zu Optionen erfolgt bei Abschluss keine Prämienzahlung, es erfolgt ein täglicher Gewinn- und Verlustausgleich.

G

Garantiezins

Der Garantiezins ist ein in der privaten Versicherungswirtschaft gebräuchlicher Ausdruck. Als Garantiezins wird der Zinssatz bezeichnet, der dem Kunden bei Vertragsschluss als Mindestzins für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert wird. Vom eingezahlten Beitrag wird ein Teil für Kosten und Risikoprämie abgezogen. Auf den verbleibenden Sparanteil wird der Mindestzins garantiert. Im Bereich der berufsständischen Pflichtversicherung gibt es keinen Garantiezins, sondern einen davon zu unterscheidenden Rechnungszins.

 

GDV-Rendite

Diese nach den Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (= GDV) gerechnete jährliche Performancekennzahl errechnet sich als Quotient aus dem Saldo der Ordentlichen Erträge/Aufwendungen (ohne außerordentliche Abschreibungen auf Wertpapiere und Immobilien) und den allgemeinen Verwaltungskosten sowie dem arithmetischen Mittel der Kapitalanlagen.

 

Generationentafel

Generationentafeln unterscheiden im Gegensatz zu Periodentafeln bei den biometrischen Werten nicht nur nach Alter, sondern zusätzlich auch nach Geburtsjahrgang. So ist z.B. die voraussichtliche Lebenserwartung eines 60-Jährigen, der 1947 geboren wurde, 88 Jahre, und die Lebenserwartung eines 60-Jährigen, der 1977 geboren wurde, 91 Jahre.

 

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Der GDV bündelt und vertritt die Positionen der deutschen Versicherungswirtschaft und setzt sich für ordnungspolitische Rahmenbedingungen ein, die den Versicherern die optimale Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglichen. Zugleich ist der Verband Ansprechpartner für alle die Versicherungswirtschaft betreffenden Fachfragen. Der GDV nimmt branchenrelevante politische und gesellschaftliche Entwicklungen auf und informiert und unterstützt als Dienstleister seine Mitgliedsunternehmen.

H

Handelsbilanz (HB)

Unter einer Handelsbilanz versteht man die Gegenüberstellung aller Warenimporte und -exporte einer Volkswirtschaft oder eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum. Im Versorgungswerk stehen insbesondere den Ausgaben für die Rentenansprüche die Beitragszahlungen der Mitglieder gegenüber.

 

Hausse

Hausse ist eine Phase steigender Kurse an einem (Aktien-)Markt und wird auch als Bullenmarkt bezeichnet.

 

Hedgefonds

Hedgefonds sind im Finanzwesen aktiv verwaltete Investmentfonds, deren Geschäftszweck in alternativen Investments besteht. Sie unterliegen in der Regel wenig Regulierungen oder Anlagerichtlinien. Ein Hedgefonds-Manager darf deshalb auch komplexe und spekulative Anlagestrategien, bei denen u. a. Derivate und Leerverkäufe zum Einsatz kommen, verfolgen. Auf diese Weise können Hedgefonds auch bei schlechter Marktlage und fallenden Kursen hohe Gewinne generieren. Außerdem können sich Hedgefonds durch Einsatz von Fremdkapital den Hebeleffekt zunutze machen, um die Eigenkapitalrendite zu erhöhen. Daher versprechen Hedgefonds eine höhere Rendite als regulierte Investmentfonds, wobei man jedoch auch ein höheres Risiko in Kauf nehmen muss.

 

Hedging

(siehe auch: Absicherung)

 

High-Yield-Bonds

High-Yield-Bonds oder hochverzinsliche Anleihen sind festverzinsliche Wertpapiere, die von den führenden Ratingagenturen als BB+ oder schlechter eingestuft wurden bzw. dieser Einstufung entsprechen, sofern sie noch kein Rating haben. Wegen ihrer schlechteren Kreditqualität bieten High-Yield-Bonds eine höhere Rendite als Papiere besserer Bonität, beinhalten aber auch höhere Risiken. Unternehmen sind die wichtigste Emittentengruppe dieser Anleihen.

 

Hinausgeschobenes Altersruhegeld (HARG)

Auf Antrag kann der Renteneintritt bis zum 72. Lebensjahr hinausgeschoben werden (Satzung § 29 Abs. 6). Das Hinausschieben hat eine entsprechende Erhöhung der Ruhegeldanwartschaft zur Folge (Aufschubfaktoren). 

 

Hinterbliebenenversorgung

Das Versorgungswerk gewährt nach dem Tod eines Mitgliedes eine Hinterbliebenenversorgung.
Leistungsberechtigt sind:

  • Witwen/r
  • Eingetragene Lebenspartner/innen nach dem LPartG
  • Waisen (sofern diese noch minderjährig sind oder nach Maßgabe der Satzung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)

Die Höhe der Hinterbliebenenversorgung ist in der Satzung geregelt (§ 38).

 

Höchstbeitrag

Als Höchstbeitrag wird der maximal zu entrichtende Pflichtbeitrag bezeichnet. Wie sich der Höchstbeitrag bestimmt, ist in der Satzung festgelegt (§16 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 1). In der Regel entspricht der Höchstbeitrag zum berufsständischen Versorgungswerk dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und ist damit abhängig vom dort geltenden Beitragssatz und der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2025 beträgt der Höchstbeitrag (Jahr) 17.967,60 € (96.600,00 € * 18,6%). Durch zusätzliche freiwillige Mehrzahlungen können maximal 23.358,00 € eingezahlt werden.

 

Hochrechnung

Im Versorgungswerk (über das Portal oder direkte Anfrage an das Versorgungswerk) kann eine Hochrechnung der vorraussichtlich zu erwartenden Rentenhöhe erstellt werden. Grundsätzlich werden drei Varianten (zukünftige Zahlung des Regelbeitrages, des maximalen Beitrages oder eine zukünftige Beitragsfreistellung) berücksichtigt und zwei Szenarien (ohne Dynamisierung und mit Dynamiserung) über verschiedene Renteneintrittszeitpunkte dargestellt. Da es sich um eine fiktive Simulation handelt, haben die Berechnungen keinen verbindlichen Charakter und dienen als Orientierungshilfe.

I

Interne Teilung

Im Falle einer Scheidung findet üblicherweise ein Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte statt. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Ausgleich zu vollziehen. Nach der Rechtslage bis 31.08.2009 wurden alle in der Ehezeit erworbenen Anrechte getrennt für jeden Ehepartner bewertet und im Wege eines Einmalausgleichs, der in der Regel über die gesetzliche Rentenversicherung abgewickelt wurde, ausgeglichen. Mangels Vergleichbarkeit im Falle verschiedenartiger Versorgungsanrechte war dieses Verfahren zum Teil mit großen Schwierigkeiten verbunden. Nach dem seit 01.09.2009 geltenden Recht werden die von den Ehegatten in den unterschiedlichen Versorgungssystemen (gesetzliche, beamtenrechtliche, berufsständische, betriebliche, private Versorgung) erworbenen Anwartschaften nun zum Zeitpunkt der Scheidung einzeln innerhalb des jeweiligen Systems geteilt („Hin- und Her-Ausgleich“). Für den ausgleichsberechtigten Ehegatten werden die ihm zustehenden Anwartschaften im betreffenden Versorgungssystem neu begründet. Er erhält auf diese Weise eine (anteilige) berufsständische Versorgung im berufsständischen Versorgungswerk – auch dann, wenn er mangels Berufsträgerschaft nicht mitgliedsfähig ist.

J

Juristische Person des Privatrechts

Es handelt sich um eine privatrechtliche Vereinigung, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann (z. B. GmbH, AG).

K

Kapitalbindungsdauer

Der Begriff Kapitalbindungsdauer beschreibt im Zusammenhang des Umlaufvermögens die Zeitspanne, in welcher ein Unternehmen nicht in der Lage ist, auf das gebundene Kapital zurückzugreifen.

 

Kapitaldeckungsverfahren

(siehe: Anwartschaftsdeckungsverfahren)

 

Kinderbetreuungszeiten

Eine rentensteigernde Anrechnung von Zeiten der Kinderbetreuung erfolgt im Versorgungswerk nicht. Kinderbetreuungszeiten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Zeiten von maximal drei Kalenderjahren, während derer keine Beiträge an das Versorgungswerk entrichtet und die bei der Berechnung eines Ruhegeldes wegen Berufsunfähigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Kinderbetreuungszeiten wirken sich im Leistungsfall nicht negativ auf die Berufsunfähigkeitsrente aus, führen aber mangels Beitragszahlung auch zu keiner Steigerung der Anwartschaft bzw. des späteren Ruhegelds.

 

Kindererziehungszeiten

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden für alle ab dem 1. Januar 1992 geborenen Kinder drei Jahre pro Kind im Regelfall der Mutter gutgeschrieben, ohne dass vom Versicherten Beiträge geleistet werden. Für alle vor dem 1. Januar 1992 geborenen Kinder wird ein Jahr gutgeschrieben. Diese Regelung gilt auch für die Mitglieder des Versorgungswerkes. Auf eine bestehende oder vorausgehende Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung kommt es dabei nicht an. Die Zeiten werden so bewertet, als ob Beiträge in Höhe des durchschnittlichen Einkommens aller gesetzlich Rentenversicherter entrichtet worden wären. Fehlende Monate zur Erfüllung der Wartezeit von 60 Monaten in der gesetzlichen Rentenversicherung können durch freiwillige Beitragszahlungen aufgefüllt werden.

L

Laufzeit

Als Laufzeit bezeichnet man den Zeitraum bis zur Fälligkeit eines Wertpapieres.

 

Lokalitätsprinzip

Unter Lokalitätsprinzip ist die Pflichtmitgliedschaft in dem Versorgungswerk zu verstehen, in dessen Gebiet die zahnärztliche Tätigkeit ausgeübt wird. Das Lokalitätsprinzip stellt die Voraussetzungen für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu Gunsten eines berufsständischen Versorgungswerks sicher. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI fordert als Befreiungsvoraussetzung wortwörtlich die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk.

M

Maßgeblicher Durchschnittbeitrag

Der auf volle Euro aufgerundete Durchschnittsbeitrag ergibt sich durch Division aller in einem Kalenderjahr entrichteten Beiträge durch die mittlere Zahl der Mitglieder. Er dient zur Ermittlung der sich aus den eingezahlten Beiträgen ergebenden Punktwerte pro Kalenderjahr. Übersteigt der ermittelte Durchschnittsbeitrag den Vorjahreswert nicht wenigstens um die Inflationsrate, gilt der Vorjahreswert zzgl. Inflationsrate als maßgeblicher Durchschnittsbeitrag.

 

Master-Kapitalanlagengesellschaft (Master-KAG)

Im Rahmen eines Master-KAG-Konzeptes erfolgt die Konzentration der in Spezialfonds zu verwaltenden Vermögen auf eine KAG, wobei das Management der Gelder durch verschiedene Fondsmanager vorgenommen werden kann. Die Master-KAG verwaltet investmentsrechtlich für einen Anleger nur noch einen Master-Spezialfonds. Der Spezialfonds kann virtuell in mehrere Unterfonds (Subfonds) aufgeteilt und dem jeweiligen Fondsmanager zugewiesen werden.

 

Medium Term Notes (MTN)

MTN sind Mittelfristige Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung (Floater). Die Verzinsung wird entweder an einen Referenzzinssatz - wie z.B. alle 3 oder 6 Monate an den Libor oder Euribor - oder an die Inflationsrate gekoppelt.

 

Mezzanine-Finanzierung

Mezzanine-Kapital oder Mezzanine-Finanzierungen (abgeleitet aus der Architektur im Sinne von Zwischengeschoss) beschreibt als Sammelbegriff Finanzierungsarten, die in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltungen eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital darstellen. Dabei wird in der klassischen Variante einem Unternehmen wirtschaftliches oder bilanzielles Eigenkapital zugeführt, ohne den Kapitalgebern Stimm- oder Einflussnahmerechte wie den echten Gesellschaftern zu gewähren.

 

Microsoft Dynamics NAV

Microsoft Dynamics NAV ist die Bezeichnung für die Verwaltungssoftware, die beim Versorgungswerk seit 2015 im Einsatz ist.

 

Mindestbeitrag

Die Satzungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sehen für bestimmte Konstellationen häufig eine Beitragsermäßigung auf den sogenannten „Mindestbeitrag“ vor (§ 23 Abs. 4). Der Mindestbeitrag leitet sich in der Regel in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ab (§ 16 Abs. 2). Im Jahr 2025 beträgt der Mindesbeitrag (Monat) 300 Euro. Er ergibt sich als 20 Prozent des jeweiligen monatlichen Höchstbeitrages zur Pflichtversicherung in der allgemeinen Rentenversicherung (20 Prozent von 1.498 Euro).

 

Mitglied

Als Mitglied wird beim Versorgungswerk jeder aktuell beitragszahlende oder beitragsfrei gestellte Versicherte bezeichnet. Geführt werden sowohl Pflichtmitglieder als auch freiwillige Mitglieder.

 

Multiplikator

Der Multiplikator ist ein in der Satzung festgelegter Faktor (§ 32 Abs. 2,3,6) mit dem in Verbindung mit dem maßgeblichen Durchschnittsbeitrag die eingezahlten Beiträge in Punktwerte umgerechnet werden. Er dient der Steuerung des Verhältnisses zwischen Rentenauszahlung und Beitragseinzahlung.
Beispiel:
2017 = 1,60
2018 = 1,55
2019 = 1,50
2020 = 1,45
2021 = 1,40
ab 2024 = 1,60

 

Multiplikatorabsenkung

Die Absenkung des Multiplikators kann beschlossen werden, um die sich aus den zukünftig eingezahlten Beiträgen ergebenden Punktwerte zu vermindern.

 

Multiplikatoranhebung

Die Anhebung des Multiplikators kann beschlossen werden, um die sich aus den zukünftig eingezahlten Beiträgen ergebenden Punktwerte zu erhöhen.

N

Nachversicherung (NV)

Mitglieder berufständischer Versorgungswerke, die nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VI nachzuversichern sind, weil sie z. B. in einem (rentenversicherungsfreien) Beamtenverhältnis standen, können beantragen, dass Versorgungsanwartschaften statt in der gesetzlichen Rentenversicherung beim Versorgungswerk begründet werden („Nachversicherung“). Der ehemalige Dienstherr trägt den Nachversicherungsbetrag in voller Höhe und zahlt diesen beim Versorgungswerk ein; die Beiträge werden so bewertet, als ob sie rechtzeitig in den jeweiligen Tätigkeitsjahren entrichtet worden wären. Für die Antragstellung sind Fristen zu beachten (Satzung § 20).

 

Nettorendite

Diese Kennzahl wird als Rendite nach Abzug der allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen. Die Berechnungsweise erfolgt ansonsten analog zur GDV-Rendite.

 

Neuzugang

Der jährliche Neuzugang ist die Anzahl der Mitglieder, die in einem bestimmten Jahr in das Versorgungswerk eintreten.

O

Obergrenze für den bilanzmäßigen jährlichen Neuzugang (NZOG)

Die Obergrenze für den bilanzmäßigen jährlichen Neuzugang ist diejenige Anzahl, mit welcher die am jeweiligen Bilanzstichtag vorhandene  Gesamtaktivenzahl (= aktive Mitglieder) langfristig aufrechterhalten wird.

 

Objektakquise

Wenn von Objektakquise bzw. Immobilenakquise gesprochen wird, geht es um die gezielte Suche von Objekten und die Arbeit im Vorfeld (Netzwerkaufbau). Für das Versorgungswerk ist die Auswahl von geeigneten Immobilien als Anlagemöglichkeit relevant.

 

Organe des Versorgungswerkes

Organe des Versorgungswerkes sind:

  • die Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Thüringen
  • der Aufsichtsrat
  • der Vorstand

P

Performance

Performance ist eine Messgröße zur Erfolgsbeurteilung von Kapitalanlagen. Sie errechnet sich als Quotient aus der Summe des Nettoergebnisses der Kapitalanlage einschließlich stiller Reserven und dem arithmetischen Mittel der Kapitalanlagen.

 

Periodentafel

Periodentafeln unterscheiden bei den biometrischen Werten nur nach Alter und nicht nach Geburtsjahrgang (z. B. Lebenserwartung eines 60-Jährigen: 84 Jahre).

 

Private Equity

Private Equity bezeichnet Beteiligungen an Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind. Nach der Definition der European Venture Capital and Private Equity Association (EVCA) ist Private Equity der Oberbegriff, der den gesamten Markt für privates Beteiligungskapital umfasst (Unterteilung in Venture Capital, klassische Beteiligungsfinanzierung (Buyouts) und mezzanine Finanzierungen). Geldgeber sind institutionelle Investoren sowie Privatleute. Sie beteiligen sich entweder direkt an Unternehmen oder stellen ihr Geld Fonds zur Verfügung, die es dann in Firmenanteile investieren. Die Rendite wird über die Wertsteigerung der Beteiligungen erzielt.

 

Punktwerte

Punktwerte sind die Grundlage der später ausgezahlten Rente. Sie ergeben sich aus den jährlich gezahlten Beiträgen, dem Multiplikator und dem maßgeblichen Durchschnittsbeitrag (Satzung § 32 Abs. 3). Je höher die Zahl der Punktwerte ist, die ein Versicherter während seiner Mitgliedschaft im Versorgungswerk erwirbt, desto höher fällt seine spätere Rente aus.
(siehe auch: Entgeltpunkte)

R

Realzins

Als Realzins wird der Zinssatz abzüglich Inflationsrate bezeichnet. Er zeigt, um wie viel sich das Vermögen, bereinigt um den Kaufkraftverlust, tatsächlich verändert.

 

Rebalancing

Durch Marktwertschwankungen und/oder Investitionen ändert sich die Zusammensetzung eines Portfolios von Kapitalanlagen über die Zeit. Bei einem Rebalancing werden die prozentualen Gewichte verschiedener Assetklassen des Ursprungsportfolios durch Umschichtungen wieder hergestellt.

 

Rechnungsgrundlagen

Als Rechnungsgrundlagen werden die in den versicherungsmathematischen Berechnungen verwendeten Parameter bezeichnet. Wesentliche Rechnungsgrundlagen sind:

  • die biometrischen Werte der jeweiligen Periodentafel
  • der Rechnungszins von 3 Prozent
  • der Verwaltungskostensatz von 5 Prozent
  • der Neuzugang in Höhe von 24 Personen pro Jahr
  • die Beitragskurven des jeweiligen Jahres

Falls die künftige Entwicklung zu Abweichungen vom rechnungsmäßig angenommenen Verlauf der Rechnungsgrundlagen führt, müssen Anpassungen vorgenommen werden.

 

Rechnungszins (RZ)

Der Rechnungszins gehört zu den Rechnungsgrundlagen und ist derjenige Zinssatz, der bei den versicherungsmathematischen Berechnungen verwendet wird. Für unser Versorgungswerk beträgt der Rechnungszins 3 Prozent. Bei der Festlegung von Leistungsversprechen oder der Bildung von Rückstellungen muss dieser Zins auf Dauer (während der gesamten aktiven und passiven Phase) erreicht werden, damit die Verpflichtungen erfüllt werden können. Wird ein höherer Zins erwirtschaftet, erzielt das Versorgunsgwerk Überschüsse, wird er unterschritten, Verluste. Ein im Vergleich zum Realzins niedriger Rechnungszins führt zu hohen Rückstellungen und niedrigen Verrentungssätzen, da ein geringer Zinsertrag einkalkuliert ist. Im Gegenzug fallen in der Zukunft höhere Zinsüberschüsse an, die für Dynamisierungen verwendet werden können.

 

Rechts- und Versicherungsaufsicht

(siehe auch: Aufsicht)

 

Regelaltersgrenze

(siehe auch: Altersruhegeld)

 

Regelaltersruhegeld

Das Altersruhegeld wird mit Vollendung der Regelaltersgrenze (= Renteneintrittsalter) monatlich und lebenslang gezahlt.
(siehe auch: Altersruhegeld)

 

Reinvermögen (V)

Das Reinvermögen ist die Gesamtheit der Aktiva eines Unternehmens nach Abzug des Fremdkapitals. Die Position Reinvermögen in der versicherungstechnischen Bilanz (VTB) des Versorgungswerkes ergibt sich aus: V = VtRü + VRL.

 

Rendite, aktive

Die Rendite ist der Ertrag des investierten Kapitals (in Prozent). Als aktive Rendite bezeichnet man die Abweichung der Fonds- bzw. Managerrendite von der Benchmarkrendite.

 

Rendite, netto

Die Nettorendite berücksichtigt sämtliche Aufwandspositionen, d. h. beispielsweise auch Abschreibungen auf Wertpapiere. Diese Kennzahl wird als Nettorendite vor/nach Verwaltungskosten ausgewiesen. Die Berechnungsweise erfolgt analog zur GDV-Rendite. Konkret handelt es sich um die Summe der ordentlichen und außerordentlichen Erträge, vermindert um die ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen sowie um die allgemeinen Kapitalverwaltungskosten (ohne Bau- und Hausverwaltung) bezogen auf das arithmetische Mittel der Kapitalanlagen am Geschäftsjahresanfang (01.01.) und am Geschäftsjahresende (31.12.).
(siehe auch: GDV-Rendite)

 

Rendite, passive

Die passive Rendite ist diejenige Rendite, die am Markt durch passives Management (investieren in eine Benchmark wie z. B. EuroStoxx50) erzielbar ist.

 

Rentenbaustein

Die während eines Kalenderjahres eingezahlten Beiträge eines Mitglieds werden mit einem bestimmten Multiplikator und Durchschnittsbeitrag in eine Jahresanwartschaft (Rentenbaustein) umgerechnet. Der Multiplikator ergibt sich jeweils aus der Satzung (§ 32 Abs. 6). Die Summe der Rentenbausteine während der Mitgliedschaft ist die Basis für die jeweilige Rentenberechnung.

Beispiel 2024:
Multiplikator = 1,40, Durchschnittsbeitrag  = 14.354 €, Beitragszahlung = 10.000 €
Punktwert = 0,975 (1,4 * 10.000 / 14.354)

 

Rentenbemessungsgrundlage (RBM)

Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Rente aus den erworbenen Anwartschaften. Die Rentenbemessungsgrundlage (RBM) für ein Kalenderjahr ist das Produkt aus dem aus der maßgebenden versicherungstechnischen Bilanz abgeleiteten Multiplikator und dem Durchschnittsbeitrag aller Mitglieder im vorletzten Kalenderjahr, soweit dieser den seit Inkrafttreten dieser Satzung erreichten Höchstwert übersteigt, ansonsten wird dieser zugrunde gelegt (Satzung § 32 Abs. 2). Der Wert muss jedes Jahr von der Kammerversammlung beschlossen werden (Satzung § 26 Abs. 2).

 

Rentenbezugsmitteilungsverfahren

Nach § 22a Abs. 1 Einkommensteuergesetz sind berufsständische Versorgungseinrichtungen wie auch die anderen Träger der Alterssicherung verpflichtet, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden, in welcher Höhe Rentenzahlungen oder andere vergleichbare Zahlungen an den jeweiligen Leistungsempfänger erfolgt sind. Zu diesem Zweck müssen die Rentenversicherungsträger (in der Regel einmal jährlich) eine Rentenbezugsmitteilung an die ZfA übermitteln. Von dort werden die Daten an die zuständige Finanzverwaltung weitergeleitet.

 

Renteneintrittsalter

(siehe auch: Altersruhegeld)

 

Richttafeln, berufsständische

In den mathematischen Berechnungen sind u.a. Eintrittswahrscheinlichkeiten von biometrischen Ereignissen wie Tod und Invalidität zu berücksichtigen. Dabei müssen solche Wahrscheinlichkeiten für den gesamten Versicherungsbestand modelliert werden. Geeignete biometrische Berechnungsgrundlagen werden in sogenannten Richttafeln zusammengefasst. Für die berufsständischen Versorgungswerke gibt es eigene Richttafeln.

 

Risikobudget

Das Risikobudget beschreibt, wie hoch im Verhältnis zu den Verbindlichkeiten das Anlagerisiko ist, das eine anlegende Institution eingehen möchte.

 

Risikobudgetierung

Es handelt sich um ein Verfahren, bei dem die optimale Asset-Allokation eines Versorgungswerks anhand des jeweiligen Risikokapitals ermittelt wird.
(siehe auch: Asset-Allokation)

 

Risikokapital

Das Risikokapital entspricht einer Verlustobergrenze, die beim Eintreten von extremen Marktschwankungen möglichst nicht überschritten werden soll. Es ist der Betrag, der zur Verfügung stehen muss, damit die Rückzahlung des übrigen bereitgestellten Kapitals unter Berücksichtigung einer erwarteten Mindestrendite mit einer bestimmten vorgegebenen Wahrscheinlichkeit sichergestellt ist.

 

Rohüberschuss

Es handelt sich um den Überschuss der Erträge über die Aufwendungen (mit Ausnahme des Aufwands für die Beitragsrückerstattung an die Versicherten) in der handelsrechtlichen Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen.

 

Rücklage

Rücklagen sind bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen im Rechnungswesen Bestandteile des Eigenkapitals, die weder als gezeichnetes Kapital, Gewinnvortrag noch als Jahresüberschuss ausgewiesen und entweder auf gesonderten Rücklagenkonten bilanziert werden (offene Rücklagen) oder im Jahresabschluss nicht erkennbar sind (stille Rücklagen). Während die Rücklagen dem Eigenkapital zuzurechnen sind, handelt es sich bei Rückstellungen um Fremdkapital.

 

Rückstellung

Rückstellungen sind nach Handelsrecht Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen, die hinsichtlich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind. Durch die Bildung der Rückstellungen sollen die später zu leistenden Ausgaben den Perioden ihrer Verursachung zugerechnet werden.

 

Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)

Aus der Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (Bilanzposten in der Handelsbilanz) erfolgen die zukünftigen Dynamisierungen der Anwartschaften und Ruhegelder.

 

Rückstellung zur Absicherung von Risiken (RAR)

Die Rückstellung zur Absicherung von Risiken aus dem Versicherungsgeschäft und zum Ausgleich von Schwankungen im Vermögensertrag gemäß § 9 Abs. 3 Satz 4 der Satzung wurde gebildet, um Zinsverluste bzw. Beitragsschwankungen in einzelnen Jahren auszugleichen.

 

Rückstellungen, versicherungstechnische (VtRü)

Versicherungstechnische Rückstellungen bilden den überwiegenden Teil der Passivseite der Bilanz. Sie weisen die Verpflichtungen der Versorgungseinrichtung gegenüber den Versicherten aus und müssen so hoch sein, dass die dauernde Erfüllbarkeit der sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen des Versorgungswerkes jederzeit gewährleistet ist. Zu den versicherungstechnischen Rückstellungen gehören die Deckungsrückstellung, die Rückstellung zur Absicherung von Risiken und die Rückstellung für Beitragsrückerstattung.

S

Satzung

Die Satzung eines Versorgungswerkes regelt neben der Organisationsstruktur insbesondere das Mitgliedschafts- und Beitragsrecht sowie die Rechte im Leistungsfall (Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung). Rechtsgrundlage der Satzung ist das Thüringer Heilberufegesetz (ThürHeilBG). Die Satzung und deren Änderungen werden von der Kammerversammlung beschlossen und von der Versicherungsaufsicht, ggf. im Einvernehmen mit der zuständigen Rechtsaufsicht genehmigt.

 

Schuldscheindarlehen (SSD)

Schuldscheindarlehen sind neben Bankkredit und Anleihe eine weitere Form der (langfristigen) Fremdfinanzierung in größerem Umfang. Dabei wird einem Kreditnehmer, ohne dass dieser den organisierten Kapitalmarkt in Anspruch nehmen muss, durch große Kapitalsammelstellen als Kreditgeber ein Darlehen gewährt, dessen Bestehen der Schuldner durch Ausstellen eines Schuldscheins bestätigt. Dabei ist der Schuldschein jedoch weder ein verbrieftes Darlehen, noch eine Schuldverschreibung oder sonst ein Wertpapier. Er dient ausschließlich als Urkunde zur Beweissicherung und ist daher im Unterschied zur Anleihe nicht börsenfähig. Statt eines Schuldscheins genügt häufig auch lediglich der Darlehensvertrag als Beweisurkunde.

 

Selbstverwaltung

Selbstverwaltung bedeutet die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen. Sie ist ein wesentliches Element in der sozialen Sicherung. In den berufsständischen Versorgungswerken wählen die Mitglieder aus ihren Reihen die Delegierten zu den Kammer- oder Delegiertenversammlungen. Diese beschließen über Beiträge und Leistungen des Versorgungswerks und wählen die Mitglieder der zur Geschäftsführung und Aufsicht befugten Organe des Versorgungswerkes. Rechtsgrundlage ist eine Ermächtigung im jeweiligen Kammergesetz (z.B. ThürHeilBG) und die auf dieser Grundlage errichtete Satzung.

 

Sicherheitsrücklage

Als Sicherheitsrücklage wird ein Bilanzposten auf der Passivseite der Handelsbilanz bezeichnet, in dem Mittel angespart werden, um eventuelle zukünftige Verluste (z.B. aus der Unterschreitung des Rechnungszinses) auszugleichen. 

 

Solidarprinzip

Das Solidarprinzip beschreibt in der Sozialversicherung die Solidarität als grundlegendes Prinzip. Dies bedeutet, dass eine Person nicht allein für sich verantwortlich ist, sondern sich die Mitglieder einer definierten Solidargemeinschaft gegenseitig unterstützen.

 

Solvency II

Unter Solvency II wird eine Richtlinie der EU-Kommission für eine Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa verstanden. Ein wichtiger Teil dieser Richtline betrifft die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.

 

Sparanteil

Bei kapitalbildenden Versicherungssystemen wie der berufsständischen Versorgung setzt sich die spätere Rentenauszahlung in der Regel aus zwei Komponenten zusammen: einem Sparanteil und einem Ertragsanteil. Der Sparanteil kommt direkt durch die geleisteten Beitragszahlungen zustande, während der Ertragsanteil aus der Verzinsung der Kapitalanlage resultiert.

 

Spezialfonds

Spezialfonds sind Investmentfonds, die im Gegensatz zu Publikumsfonds einem begrenzten Anlegerkreis (z. B. Institutionelle Anleger wie Versicherungsunternehmen, Pensionskassen) vorbehalten sind.

 

Spread

Als Spread (von engl. spread für Spanne) bezeichnet man in der Wirtschaft allgemein die Differenz zwischen zwei einheitsgleichen zu vergleichenden Größen. Im Wertpapierhandel handelt es sich um die Risikoprämie.

 

Steuerbefreiung für berufsständische Versorgungseinrichtungen

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG und § 3 Nr. 11 GewStG sind berufsständische Pflichtversicherungseinrichtungen von der Körperschafts- und Gewerbesteuerpflicht befreit, sofern die Satzung der Einrichtungen bestimmte Einzahlungshöchstgrenzen für die jährlichen Beitragszahlungen vorsieht. Es handelt sich um eine umfassende Steuerbefreiung, die nicht auf einzelne Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche beschränkt ist. Zweck der Steuerbefreiung ist es, die öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen bestimmter Berufsgruppen bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, den bei ihnen Pflichtversicherten eine Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.

 

Strategische Asset-Allokation

(siehe auch: Taktische und strategische Asset-Allokation)

T

Taktische und strategische Asset-Allokation

Als taktische Asset-Allokation (TAA) werden kurzfristige (laufendes Jahr) Kapitalanlageziele bezeichnet. Im Gegensatz dazu ist die strategische Asset-Allokation (SAA) die Definition von langfristigen Kapitalanlagezielen.

 

Technischer Geschäftsplan

Das Versorgungswerk handelt auf der Grundlage eines (technischen) Geschäftsplanes und der Satzung. Der Geschäftsplan enthält mindestens vollständige Angaben über:

  • die Grundsätze der Berechnung ausreichender mathematischer Rückstellungen, einschließlich der verwendeten Rechnungsgrundlagen und mathematischen Formeln
  • die Maßnahmen, mit denen die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber den Versicherten und den Mitgliedern der beaufsichtigten Einrichtungen dauerhaft sichergestellt wird
  • Verträge, durch die die Bestandsverwaltung, die Leistungsbearbeitung, das Rechnungswesen, die Vermögensanlage oder die Vermögensverwaltung ganz oder zu einem wesentlichen Teil einem anderen Unternehmen übertragen werden (Ausgliederung)
  • die Bildung einer Verlustrücklage

Der Geschäftsplan und dessen Änderungen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Teilrechtsfähigkeit

Das Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen ist ein teilrechtsfähiges Sondervermögen innerhalb der Gesamtkörperschaft der Landeszahnärztekammer. Teilrechtsfähigkeit bedeutet, dass einem Rechtssubjekt lediglich auf bestimmten Teilgebieten eine Rechtsfähigkeit eingeräumt wird. Das Rechtssubjekt kann nur in diesen Teilgebieten aktiv am Rechtsverkehr teilnehmen, Träger von Rechten und Pflichten sein und im gerichtlichen Verfahren klagen und verklagt werden.

 

Testat des Wirtschaftsprüfers

Das Testat ist die Bestätigung des Wirtschaftsprüfers, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Versorgungswerkes (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) geordnet sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

U

Überleitung

Nimmt ein Mitglied eine zahnärztliche Tätigkeit in einem anderen Bundesland auf, kann auf Antrag eine Übertragung der Rentenanwartschaften aus dem bisherigen Versorgungswerk in das neue zuständige Versorgungswerk vorgenommen werden. Überleitungen werden zwischen Versorgungswerken in Überleitungsabkommen geregelt. Eine Überleitung ist in der Regel nicht mehr möglich, wenn in dem bisherigen Versorgungswerk Beitragszeiten von mehr als 96 Monaten vorliegen.

 

Umlagesystem, reines

Dieses Finanzierungssystem wird insbesondere von gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung verwendet. Die Ausgaben des Systems werden durch die im selben Zeitraum anfallenden Beiträge finanziert. Im Gegensatz zum Anwartschaftsdeckungsverfahren erfolgt kein nennenswertes Ansparen von Kapital.

V

Venture-Capital

Unter dem Begriff Venture-Capital (Risikokapital, Wagniskapital) fasst man einen Teilbereich des Private-Equity-Geschäfts zusammen. Bei Venture-Capital handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Kapitalbeteiligung an jungen, innovativen, nicht börsennotierten Unternehmen.

 

Verlustrücklage (VRL)

Gemäß dem Thüringer Versicherungsaufsichtsgesetz hat das Versorgunsgwerk zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit seiner Leistungsverpflichtungen eine Rücklage zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlustes aus dem Geschäftsbetrieb (Verlustrücklage) in Höhe von mindestens 4 Prozent der Deckungsrückstellung zu bilden.

 

Verrentungssatz

(siehe auch: Ausgangsverrentungssatz)

 

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Das Thüringer Versicherungsaufsichtsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für das Handeln des Versorgungswerkes. Das Gesetz dient dem Schutz der Versicherten/Mitglieder der beaufsichtigten Einrichtungen, insbesondere vor den Solvenzrisiken der beaufsichtigten Unternehmen und vor Missständen.

 

Versicherungsmathematischer Sachverständiger

Ein versicherungsmathematischer Sachverständiger ist ein Berufsträger, dessen besondere Qualifikation und persönliche Integrität von kompetenten Stellen überprüft wurde. Auftraggeber und Gerichte können im besonderen Maße darauf vertrauen, dass diese Sachverständigen ihre Gutachten qualitativ hochwertig, unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werden. Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden deshalb oftmals auch von der jeweiligen Gegenseite als objektive Entscheidungsgrundlage akzeptiert (siehe auch: Aktuar).

 

Versicherungsmathematik

Die Versicherungsmathematik ist ein Teilgebiet der Mathematik, das sich hauptsächlich mit der mathematischen Modellierung sowie der statistischen Schätzung der versicherten Risiken (z. B. Risiko der Berufsunfähigkeit, Sterblichkeitsrisiko) und der Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen beschäftigt.

 

Versicherungstechnische Bilanz (VTB)

Die versicherungstechnische Bilanz ist ein Teil des vom Versicherungsmathematiker des Versorgunsgwerkes erstellten schriftlichen Berichtes über die Entwicklungen, die sich auf die technischen Rückstellungen des Systems seit der letzten versicherungsmathematischen Bewertung ausgewirkt haben.

 

Versicherungstechnisches Alter

Das Lebensalter eines Versicherungsnehmers ist ein wichtiges Risikomerkmal für eine Versicherung und somit von großer Bedeutung für die Berechnung der Risikoprämie. Grundsätzlich gilt, dass mit steigendem Alter das Risiko des Schadenseintritts und somit das finanzielle Risiko für die Versicherung steigt. Dies trifft insbesondere auf Kranken-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen zu. Versicherungen berechnen das versicherungstechnische und somit der Beitragsberechnung zugrunde gelegte Alter des Versicherungsnehmers meistens nach dem Kalenderjahresverfahren oder dem Halbjahresverfahren. Deshalb kann das versicherungstechnische Alter vom tatsächlichen Alter abweichen.

 

Versorgungsausgleich (VA)

Im Scheidungsfall wendet sich das zuständige Familiengericht an das Versorgungswerk und fordert eine Berechnung der  Rentenanwartschaften für die Ehezeit an. Das Familiengericht erstellt eine Abrechnung aller während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf Grundlage der Berechnung der beteiligten Versorgungsträger. Anhand dieser gerichtlich festgestellten Abrechnung erfolgt der Versorgungsausgleich. Der Ehepartner mit den höheren Anwartschaften ist ausgleichspflichtig und hat dem anderen Ehegatten jeweils die Hälfte des Differenzbetrags auszugleichen. Gleiches gilt auch bei der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Seit 1. September 2009 erfolgt grundsätzlich eine Teilung der ehezeitlich erworbenen Anrechte innerhalb der jeweiligen Rentenversicherungssysteme (siehe auch: interne und externe Teilung).

 

Versorgungsträger

In der Regel ist der Versorgungsträger eine Körperschaft, die die Versorgung ihrer Versicherten gewährleistet.

 

Versorgungwerk der Landeszahnärztekammer Thüringen (VZTh)

Das Versorgungswerk dient nach den Bestimmungen des Thüringer Heilberufegesetzes der Sicherung der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung der Kammerangehörigen, indem es Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente nach Maßgabe dieser Satzung gewährt. Das Versorgungswerk wird auf der Grundlage der Satzung und des Geschäftsplanes tätig.
Die Bezeichnung VZTh ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für das Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen. Sie entspricht nicht der satzungsmäßigen Bezeichnung (VW der LZKTh).

 

Verwaltungskostenplan

Im Verwaltungskostenplan werden die jährlichen Aufwendungen erfasst, die durch die Verwaltung und Einziehung der Beiträge entstehen. Dazu gehören insbesondere Personalkosten, EDV- und Softwarekosten sowie sonstige allgemeine Verwaltungskosten.

 

Verwaltungskostensatz

Der Verwaltungskostensatz gibt an, wieviel Prozent der eingezahlten Beiträge für die Verwaltung aufgewendet werden müssen. Mathematisch werden hierfür 5 Prozent angesetzt. Der tatsächliche jährliche Verwaltungskostensatz liegt regelmäßig darunter und beträgt derzeit 4 Prozent.

 

Volatilität

Die Volatilität ist ein Maß für das Gesamtrisiko einer Investition. Sie stellt die tatsächliche bzw. erwartete Schwankungsbreite (Streuung) des Kurses (in Prozent pro Jahr) um einen erwarteten Kurs dar.

 

Vorgezogenes Altersruhegeld

Die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersruhegeld (vorgezogenes Altersruhegeld) ist mit Abschlägen möglich (Satzung § 29 Abs. 2). Die Minderung der Rentenanwartschaft beträgt 0,35 Prozent für jeden Monat, um den der Bezug des Altersruhegeldes vor die reguläre Altersgrenze vorverlegt wird. Die Abschläge bleiben dauerhaft erhalten.

 

Vorstand

Die Mitglieder des Vorstandes führen die Geschäfte des Versorgungswerkes und vertreten grundsätzlich gemeinschaftlich das Versorgungswerk gerichtlich und außergerichtlich nach außen.
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören alle Angelegenheiten der Geschäftsführung des Versorgungswerkes, soweit hierfür nicht die Kammerversammlung der Kammer oder der Aufsichtsrat zuständig ist, insbesondere die nachfolgenden Aufgaben:

  • Vorbereitung der Kammerversammlung der Kammer einschließlich Tagesordnung und Beschlussvorlagen
  • Umsetzung der Beschlüsse und Empfehlungen der Kammerversammlung der Kammer
  • Auswahl des zu bestellenden Wirtschaftsprüfers und des zu bestellenden Versicherungsmathematikers
  • Abschluss und Beendigung von Anstellungsverträgen, soweit hierfür nicht der Aufsichtsrat zuständig ist und Abschluss und Beendigung des Auftragsverhältnisses mit dem Versicherungsmathematiker
  • Beauftragung Dritter zur Beratung des Vorstandes in Rechts- und Kapitalanlagefragen innerhalb des Aufgabenbereichs des Vorstandes
  • Aufstellung der Kapitalanlagerichtlinie
  • Anlage des Vermögens des Versorgungswerkes nach der Kapitalanlagerichtlinie
  • die Einrichtung und Anpassung des Risikomanagementsystems einschließlich der Erstellung des jährlichen Risikoberichtes und Vorlage an die Versicherungsaufsichtsbehörde gemäß den Vorgaben des ThürVAG
  • Einrichtung der internen Revision der gesamten Geschäftsorganisation einschließlich des internen Kontrollsystems und Umsetzung und Sicherstellung von Maßnahmen im Anschluss an die Prüfungsempfehlungen und -ergebnisse der internen Revision sowie der Genehmigung der jährlichen Prüfungsplanung für die interne Revision und Vorlage der Prüfungsfeststellungen und des Revisionsberichts an die Versicherungsaufsichtsbehörde gemäß den Vorgaben des ThürVAG
  • Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes und Vorlage des geprüften Jahresabschlusses und des Lageberichts an die Kammerversammlung der Kammer und Vorlage des aufgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes an die Versicherungsaufsichtsbehörde gemäß den Vorgaben des ThürVAG
  • Vorlage des versicherungsmathematischen Gutachtens an die Versicherungsaufsichtsbehörde gemäß den Vorgaben des ThürVAG
  • Bericht über die Vermögensanlage an die Versicherungsaufsichtsbehörde gemäß den Vorgaben des ThürVAG
  • Erfüllung aller Anzeigepflichten gegenüber der Versicherungsaufsichtsbehörde, soweit nicht andere Organe nach gesetzlichen Vorschriften oder nach dieser Satzung hierfür zuständig sind
  • Aufstellung eines Verwaltungskostenplanes

W

Waisengeld

Beim Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen ist das Waisengeld auf 1/5 (bei Halbwaisen) bzw. 1/3 (bei Vollwaisen) des Ruhegeldes des Verstorbenen festgelegt (Satzung § 38 Abs. 2). Bei verstorbenen Mitgliedern, die noch kein Ruhegeld erhalten, werden 1/5 bzw. 1/3 des Ruhegeldes berechnet, dass der Verstorbene zum Tag seines Todes als vorgezogenes Altersruhegeld oder Berufsunfähigkeitsrente erhalten hätte (Satzung § 38 Abs. 2).

 

Witwen-/Witwergeld

Beim Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen ist das Witwen-/Witwergeld auf 3/5 des Ruhegeldes des Verstorbenen festgelegt (Satzung § 38 Abs. 1). Bei verstorbenen Mitgliedern, die noch kein Ruhegeld erhalten, werden 3/5 des Ruhegeldes berechnet, dass der/die Verstorbene zum Tag seines/ihres Todes als vorgezogenes Altersruhegeld oder Berufsunfähigkeitsrente erhalten hätte (Satzung § 38 Abs. 1).

Z

Zahlstellenverfahren

Als Zahlstelle im Kontext von Kapitalanlagen gilt jeder Wirtschaftsbeteiligte, der dem wirtschaftlichen Eigentümer Zinsen zahlt oder eine Zinszahlung zu dessen unmittelbaren Gunsten einzieht. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser Wirtschaftsbeteiligte der Schuldner der den Zinsen zugrunde liegenden Forderung ist oder vom Schuldner oder dem wirtschaftlichen Eigentümer mit der Zinszahlung oder deren Einziehung beauftragt ist.

 

Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV)

Im Zahlstellenmeldeverfahren meldet die Zahlstelle (das Versorgungswerk) der Krankenkasse, die für den Versorgungsempfänger zuständig ist, die erstmalige Bewilligung, jede Veränderung sowie die Beendigung eines Versorgungsbezugs. Auf Basis dieser Meldungen ermittelt die Krankenkasse des Versorgungsempfängers dann den maximalen Umfang der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei berücksichtigt sie gegebenenfalls weitere beitragspflichtige Einnahmen, wie gesetzliche Renten und weitere Versorgungsbezüge. Die Zahlstellen erhalten eine elektronische Rückmeldung der Krankenkasse, ob für den Versorgungsbezug eine Beitragspflicht besteht. Auf Basis dieser Meldungen führt die Zahlstelle die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse ab.

 

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

Die ZfA ist eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Seit dem 1. Januar 2002 ist sie für die Gewährung der Riester-Zulage zuständig. Die Riester-Rente ist ein Teil der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge.
Darüber hinaus werden bei der ZfA als zentrale Stelle diverse Meldeverfahren der Finanzverwaltung betreut. Insbesondere hat die ZfA durch das Alterseinkünftegesetz die Aufgabe, die Rentenbezugsmitteilungen entgegenzunehmen und an die Landesfinanzbehörden weiterzuleiten. Das Versorgungswerk meldet jährlich die Rentenbezüge der Ruhegeldempfänger elektronisch an die ZfA.

 

Zinssatz, technischer

Der technische Zinssatz ist eine mathematische Kenngröße zur Messung der Vermögensverzinsung.

 

Zinszuführung, jährliche

Die versicherungstechnischen Rückstellungen werden mit dem Rechnungszins berechnet. Damit die Rückstellungen auch in Zukunft angemessen hoch sind, muss ihnen jedes Jahr ein Betrag in Höhe des Rechnungszinses zugeführt werden.

Ansprechpartner Versorgungswerk

Geschäftsleitung/Allgemein


 0361 7432-141 oder -142
 0361 7432-240
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M. Dörre
Mitglieder

 0361 7432-144
 0361 7432-240
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K. Rechtenbach
Mitglieder

 0361 7432-143
 0361 7432-240
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N. Kern-Neukötter
Rentner

 0361 7432-145
 0361 7432-240
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